Eupen und Umgegend (1879)/044

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Eupen und Umgegend (1879)
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       Durch Patent vom 5. April 1815 wurde Eupen durch den König Friedrich Wilhelm III von Preußen in Besitz genommen und dem Großherzogthum Niederrhein, Regierungsbezirk Aachen, zugetheilt. Das Friedensgericht in Eupen wurde dem Appellhofe in Köln und 1819 dem Landgericht in Aachen untergeordnet. In katholischen Kirchensachen blieb die Gemeinde Eupen bis zum Jahre 1818 mit der Diöcese Lüttich vereinigt, von wo sie, gleich den übrigen an Preußen gefallenen Distrikten des vormaligen Departements der Ourte und der Niedermaas von dem in Aachen residirenden General-Vikar Fonk ex commissorio apostolico bis zum Jahre 1825 verwaltet, sodann aber in Gemäßheit der Bulle de Salute animarum dem Erzbisthum Köln einverleibt wurde.

       [1]Die nächste Folge der politischen Aenderung war, daß Frankreich die Einfuhr aller Wolltücher ohne Ausnahme verbot. Die Vorräthe der bis dahin in Frankreich unterhaltenen Lager mußten wieder ausgeführt werden. Da nun der Hauptabsatz der eupener Fabriken bisher sich nach Frankreich erstreckt hatte, eine andere Absatzquelle unter den damaligen Verkehrsverhältnissen aber nicht so leicht als Ersatz hierfür eröffnet werden konnte, trat eine Geschäftsstockung in bedenklicher Weise ein. Eine große Anzahl Arbeiter wurde brodlos und hierzu kam noch ein gänzlicher Mißwuchs im Jahre 1816. Nur mit Aufwendung aller Kräfte konnte der dringendsten Noth gesteuert werden. Der König Friedrich Wilhelm III. hatte eine bedeutende Menge Roggen in den Ostseehäfen aufkaufen und den diesseitigen Provinzen überweisen lassen; ein Verein wohlhabender Bürger übernahm aus einem rasch gebildeten Fond den Ankauf von Getraide und das Backen von Brod in eigends zu diesem Zwecke erbauten Backöfen und ein Frauenverein vertheilte Suppe und Lebensmittel unter die Notleidenden. Zwei Schenkungen des verstorbenen Fabrikbesitzers Herrn Franz Arnold Morkramer an den Armenfonds bez. das Waisenhaus in Höhe von je 5000 aachener Reichsthaler trugen viel zur Linderung der Noth bei.


  1. Die nun folgenden Nachrichten haben die amtliche Chronik der Stadt zur Grundlage, welche gemäß Verordnung der königlichen Regierung vom 8. April 1825 von den Gemeinden angelegt wurde und fortgeführt wird.