Bennemann (Haltern-Overrath)-Hofsprache 1710

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Overrather Häuser und Höfe nach Hauskataster , Informationen über ihre Vergangenheit und Geschlechter geben ein Abbild der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen um damit eine Basis zur Darstellung persönlicher Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum zur Anlage von Biografien zu bilden.

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Münster > Kreis Recklinghausen > Haltern-a-S-Wap.jpg - Haltern am See > Overrath (Haltern) > Bennemann (Haltern-Overrath) > Bennemann (Haltern-Overrath)-Hofsprache 1710

Historische Einordnung

Hofsprache 1710

  • Hofsprache 03./04. May 1710 am Richthof zu Haltern, vor dem hochfürstlichen Richter und Gografen Gerhardt Homeyer:

Identität

Ad 1. Articulum antwortete Bennemann zu Westrúp: Heiße Johan, seine Fraw Maria.

Eigenhörigkeit

Frage 2: Sagte hofhörig zu sein.

Erbgewinn

Frage 3: Hette vor 17 Jahren gewúnnen, wie hoch wißete aigentlich nicht, auch das Versterb seiner sehl. Frawe ad 17 Rt veraccordirt und darab an noch etwa schuldig wehr.

Abstammung

Frage 4: Seine Fraw sehl. wehre ufm Erbe gebohren.

Eigenhörige Geschwister

Frage 5: Selbige hette gehabt 2 Schwestern, einen Bruder

Kinder

Frage 6: Hette mit der sellg. Frawen geziehlet sieben Kinder: Gertrudt ad 16 Jahren

  • Anna Maria
  • Anna Maria 14 Jahre alt,
  • Catharina 12 Jahre,
  • Henrich Zehen Jahre,
  • Margaretha 8 Jahre,
  • Bernd ad Jahre 6 und
  • und Johan Henrich ad 4 Jahre alt, alle äigen.

Länderei

Frage 7: Hette ahn Saetlandt 3 ½ Moltgesey Landes Notandum: Daß die Lippe ein Kampf ad 1 Moltgesey weggespühlet und anderseits zu einer Wische ahngeländet. Dan hette einiges Landt zu Uphaußen, wißete aber äigentlich nicht wohe gelegen und wieviel, bekäme davon jährlich die dritte Garbe. Referierte sich aufs Lagerbuch.

Weydelandt

  • Frage 8: Hette einen Kampf ad 1 Moltgesey, baldt zur Einsaet, baldt zur Weyde gebraucht.

Wiesengrundt

1 ¼ Fuhder Hewgewachs.

Mastholz

  • Wehr kein Mastholtz vorhanden.

Gartenlandt

Ahn Gartenland 1 ½ Scheffel Roggensaeth.

Ländereinutzung

Frage 9: Habe alles selbsten, außerhalb das Land zu Uphaußen, wovon die 3.Garbe hette.

Gebäude der Hofstätte

Frage 10: Ein Hauß, Backhauß, Schoppe, Schaefstall im einen zimblichen Standt. Keine Einwöhner.

Einkünfte

Frage 11: Hette nichts einzukommen.

Markengerechtigkeit

Frage 12: Wehre in der Westruper Marcken mitt allem Viehe und Plaggenmatt, in der Uphuser Marcken Plaggenmatt und wan Mast vorhanden gleich anderen berechtiget.

Pacht

Frage 13: Ahn die Renthmeisterei 15 Scheffel Roggen, 7 Scheffel Habern, 3 ½ Rt Dienstgeld.

Schatzung

Frage 14: Gebe 2 Rt in Schatzung 1 ¼ Rt.

Onera

Frage 15: Dem Pastoren zu Haltern 1 Scheffel, dem Cüstern ¼ Scheffel Roggen.

Schulden

Frage 16: Ahn Buren Brox wehre er schuldig 60 Rt, worauf jrdoch etwas bezahlt.

Pertinentien/Zuschläge

Frage 17: Hette keine Zuschläge gemacht noch Pertinentien ahngewunnen.

Mark: Nachpflanzungen

Frage 18: Sagte, hette sein Contingent gepflantzet

Holzhau

Frage 19: Hette kein Holtz gehawen, maeßen auch wenig vorhanden.

Quelle

  • Dülmen, Croy`sches Archiv, Bestand Amtsrentmeister Dülmen, Akte 557