Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/073

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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zu Garrath und Lanckquit. Ueber das Haus Garrath findet sich erst im J. 1503 Nachricht. Da es dem jüngern Sohne zugetheilt wird, so muss der Vater auch schon im Besitze desselben gewesen sein.


Die Herren von Velbrüggen zu Garrath.

A.

      Bernhard von Aldenbrüggen genannt von Velbrüggen zu Garrath. Derselbe befand sich in sehr anständigen Vermögensumständen, und hat manchem seiner Standesgenossen ansehnliche Summen vorgeschossen. Vincentius Graf zu Moers und Sarwerden ernannte ihn im J. 1471 zum Amtmann und Vogt seines Schlosses, Stadt und Lands Brüggen und Dülcken,sowie auch zum Amtmann seines Kirspels Süchteln. Er war mit Irmgart von Nechtersheim Tochter des Johann und der Anna von Orley verheirathet. Seine Schwiegermutter war eine Schwester des Ritters Johann von Orley Herrn zu Beffort,der nur eine Tochter Margaretha von Orley hinterliess. Da die Ehe derselben mit dem Erbmarschall Engelbrecht Hurth von Schoeneck kinderlos blieb, so erbten Bernhards Söhne im J. 1518 eine Hälfte der Herrschaft Beffort. Er ist um 1491 mit Tod abgegangen. Seine Gattin schritt mit Johann von Gymnich Herrn zu Vischel zur zweiten Ehe und scheint kurz nach 1525 gestorben zu sein. Von Bernhards Kindern kann ich nur drei namhaft machen:

1. Reynart von Velbrüggen zu Neuenburg, Amtmann zu Hülchrath. Die Erbschaft zu Beffort wurde ihm von seinem Bruder zu alleinigem Besitz überlassen. Er ist gegen 1539 gestorben; denn in diesem Jahre am 22.März belehnte Wilhelm von Manderscheid Abt zu Prüm und Stablo den Bernhard von Velbrüggen für sich und seines Bruders Reynart nachgelassene Kinder mit dem Drittel des Prümer Lehens zu Arwichterich, genannt das Guver Gut, womit Anna von Orley selig zuletzt vom Abt Roprecht belehnt gewesen; desgleichen mit einem Viertel desselben Gutes,so vordem Everhard Blyffer Johanns seligen Sohn zu Lehen getragen. — Aus Reynarts Ehe mit Christina von Broichausen stammen etwa folgende Kinder: