Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 5 (Strange)/030

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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gelegen an seinem Hause zu Lövenich [1]. — Goedert von Harff ist wie bereits bemerkt, im J. 1428 in den Besitz des Hauses Harff gekommen, und gleichzeitig von Johann von Loen Herrn zu Jülich, Heinsberg und Lewenberg mit demselben belehnt worden. — Herzog Adolph verpfändete ihm im J. 1436 gegen eine Summe von 734 Rhein. Gulden das Amt Caster. — Im J. 1443, wo Goedert von Harff Landdrost geworden[2], verpfändete Herzog Gerhard ihm gegen eine Summe von 4000 Rhein. Gulden das Dorf Königshoven, nämlich drei Viertel die ihm eigen waren, und ein Viertel, das ihm sein Vetter Gerhard von Loen Mitherr zu Jülich wegen einer Schuld von 1000 Rhein. Gulden verschrieben hatte. — Im folgenden Jahre empfing Goedert von Harff den Ritterschlag. — Clais von Gilstorp Comthur der Teutsch Ordens Balley Coblenz übertrug ihm im J. 1449 die Verwaltung der Vogtei zu Elsen auf Lebensdauer. — Nach Absterben des Johann Herrn zu Broichausen erscheinen im J. 1451 als Erbgenahmen desselben: Goedert von Harff, Adrian von Broichausen, Staes von Broichausen, Goswin Stecke, Friedrich von Putenberg, Wilhelm von Kessel, Wilhelm,Gerhard und Johann von Broichausen Gebrüder, und Agnes und Margaretha seligen Alarts Töchter von Broichausen. Es genügt für unsern Zweck, blos zu wissen, dass es in der Erbtheilung also heisse: „So sollen Herr Goedert von Harff Ritter und Herr Adrian von Broichausen Ritter getheilt sein an die Herrlichkeit


  1. Es ist dies das Haus Nierhoven bei Lövenich. Da im J.1301 einer von den Söhnen des Ritters Goedert von Nyvenheim also benannt wird „Conradus sacerdos plebanus in Louenich," so könnte wohl schon dieser Ritter im Besitze von Nierhoven gewesen sein. Jedenfalls ist dies Haus durch die Urenkelin desselben, Anna von Nyvenheim, an die Herren von Harff gekommen. Nach diesem Hause hat sich ein adliges Geschlecht geschrieben, und findet sich noch 1480 Meynar von Loevenich genannt von Neyrhoven.
  2. Daem Rummel von Hetzingen war Landdrost von wegen des Herrn von Loen Mitherrn zu Jülich. Wiewohl nun dieser im Amte älter ist, so behauptet der Herzogliche Landdrost doch den Vorrang.