Topographia Ducatus Montani (1715)/091

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Topographia Ducatus Montani (1715)
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  1. Das Ambt Miselohe.
  2. Das Ober- und Unter-Ambt Monheim, sambt der Herrlichkeit Reichradt, der Freiheit Monheim, und worzu leztens die Stadt und Bürgerschaft Düsseldorf kann gezehlet werden.
  3. Das Ober- und Unter-Ambt Ratingen, worin die Herrlichkeit Lansberg, die Herrlichkeit Bruch, die Stadt und Bürgerschaft Ratingen und die Freiheit Angermund lieget.
  4. Das Ober- und Unter-Ambt Metman, sambt der Freiheit Metman; dabei kann die Herrlichkeit Hartenberg gerechnet werden.
  5. Das Ambt Solingen, worin die Herrlichkeit Schüller, ingleichen die zwei Kirchspiel Hilden und Haan, item die Freiheit Grefrath.
  6. Das Ambt Elverfeldt, sambt der Stadt und Bürgerschaft, wozu die Barmen können gezehlt werden.
  7. Das Ambt Beyenburg sambt der Stadt und Bürgerschaft Rath vorm Waldt.
  8. Das Ambt Blanckenberg, sambt der Stadt Blanckenberg und der Vogtei Siegberg.
  9. Das Ambt Bornefeldt, sambt der Stadt und Bürgerschaft Lennep, den sogenannten 14 Höfen, den 2 Freiheiten ter Burgh und Hückeswagen.
  10. Das Ambt Steinbach, sambt der Stadt und Bürgerschaft Wupperfürth.
  11. Das Ambt Windeck.

Die Nahmen der Herrlichkeiten sind diese:

  1. Die Herrlichkeit Bruch am Unter-Ambt Ratingen.
  2. Die Herrlichkeit Lansberg im Ober-Ambt Ratingen.
  3. Die Herrlichkeit Hartenberg am Ambt Metman.
  4. Die Herrlichkeit Schüller im Ambt Solingen.
  5. Die Herrlichkeit Reichradt im Ambt Monheim.
  6. Die Herrlichkeit Odendahl im Ambt Portz.

Die Nahmen der Städte sind:

1. Düsseldorf. 2. Lennep. 3. Wupperfürth. 4. Ratingen. 5. Rath vorm Wald. 6. Solingen. 7. Gerresheim. 8. Blanckenberg. 9. Siegberg. 10. Elverfeldt.