Seelenregister

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Im evangelischen Bereich Oldenburgs wurden auf Anordnung des Konsistoriums ab 1662 durch die örtlichen Pastoren sogenannte "Hausbesuche" durchgeführt. Diese Hausbesuche wurden protokolliert und dabei alle Bewohner aufgeschrieben, einschließlich Dienstpersonal. Dieses Protokoll der Hausvisitation wurde später Seelenregister oder auch Familienregister genannt.

Die Ausführlichkeit ist sehr unterschiedlich. Sie reicht von bloßer Nennung der Vornamen bis zu detaillierten Beschreibungen der Fähigkeiten zu Lesen und zu Schreiben.

In Fällen, in denen die Kirchenbücher nicht mehr vorhanden sind, stellen sie in gewissem Umfang eine Ersatzüberlieferung dar.