Landkreis Habelschwerdt: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Landkreis Habelschwerdt gehörte erst zum später aufgelösten [[Regierungsbezirk Reichenbach]], dann zum [[Regierungsbezirk Breslau]]. Er bildet zusammen mit dem [[Landkreis Glatz]] das Gebiet der [[Grafschaft Glatz]], die bis zur Gebietsneuregelung in Preußen 1812/1815 eine autonome Grafschaft innerhalb Preußens war, die auch einen eigenen Oberpräsidenten hatte. Nach der Gebietsneuregelung in Preußen kam die [[Grafschaft Glatz]] zu Schlesien. | Der Landkreis Habelschwerdt gehörte erst zum später aufgelösten [[Regierungsbezirk Reichenbach]], dann zum [[Regierungsbezirk Breslau]]. Er bildet zusammen mit dem [[Landkreis Glatz]] das Gebiet der [[Grafschaft Glatz]], die bis zur Gebietsneuregelung in Preußen 1812/1815 eine autonome Grafschaft innerhalb Preußens war, die auch einen eigenen Oberpräsidenten hatte. Nach der Gebietsneuregelung in Preußen kam die [[Grafschaft Glatz]] zu Schlesien. | ||
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Version vom 9. November 2005, 21:35 Uhr
Der Landkreis Habelschwerdt gehörte erst zum später aufgelösten Regierungsbezirk Reichenbach, dann zum Regierungsbezirk Breslau. Er bildet zusammen mit dem Landkreis Glatz das Gebiet der Grafschaft Glatz, die bis zur Gebietsneuregelung in Preußen 1812/1815 eine autonome Grafschaft innerhalb Preußens war, die auch einen eigenen Oberpräsidenten hatte. Nach der Gebietsneuregelung in Preußen kam die Grafschaft Glatz zu Schlesien.