Amtsdiener: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K |
K |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Berufsbezeichnung | Berufsbezeichnung | ||
− | '''Bedeutung:''' Der von einem andern mit einem Amt bekleidet ist. | + | '''Bedeutung:''' Der von einem andern mit einem [[Amt (Bedeutung)|Amt]] bekleidet ist. |
Ein grösstenteils in der oberdeutschen Mundart vor 1802 übliches Wort, welches u.a. sämtliche [[Beamter|Beamten]] oder zu anständigern Diensten verbundene Personen eines Landes betraf. | Ein grösstenteils in der oberdeutschen Mundart vor 1802 übliches Wort, welches u.a. sämtliche [[Beamter|Beamten]] oder zu anständigern Diensten verbundene Personen eines Landes betraf. |
Aktuelle Version vom 3. November 2014, 11:19 Uhr
Berufsbezeichnung
Bedeutung: Der von einem andern mit einem Amt bekleidet ist.
Ein grösstenteils in der oberdeutschen Mundart vor 1802 übliches Wort, welches u.a. sämtliche Beamten oder zu anständigern Diensten verbundene Personen eines Landes betraf.
- Kammerdiener
- Rathsdiener
- Gerichtsdiener [1]
Fußnoten
- ↑ Quelle: 1796 Hochstift Münsterischer Hof- u. Adreßkalender