Unna/Zivilstandsregister

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Allgemeines

Einem einheitlichen Personenstandswesen begegnet man in den unter französischer Verwaltung stehenden westfälischen Gebieten zuerst im Königreich Westfalen. Dort waren aufgrund des Code Civil ab 1808 die Pfarrer verpflichtet, Zivilstandsregister zu führen (Code Napoleon I. Buch, 2. Titel, 1. Kapitel §§ 34 ff.). Diese Bestimmung galt ab 1810 auch im Großherzogtum Berg, allerdings mit dem Unterschied, dass hier dem Maire (Bürgermeister) die Führung der Register übertragen wurde. Aus Gründen der Sicherheit mussten Bürgermeister wie Geistliche diese Register doppelt führen. Beide Register enthalten Originaleintragungen und auch Originalunterschriften; das zweite Exemplar stellt also nicht (wie in Preußen) eine Abschrift dar. Ein Exemplar war einschließlich der Belegakten an die zuständige Gerichtsbehörde abzuliefern.

Der Zusammenbruch der französischen Herrschaft 1813/14 bedeutet das Ende der Zivilstandsregister und ihrer Nebenregister.

Verbleib der Zivilregister

Verschiedene Exemplare der Zivilregister sind an unterschiedlichen Stellen verblieben :
(A=Aufgebote; G=Geburten; H=Hochzeiten; S=Sterbefälle)

1) Landesarchiv NRW: A 1810; G 1811; AGHS 1812 Digitalisate: [1]

2) Landeskirchliches Archiv der Ev. Kirche von Westfalen: GHS 1810; GHS 1811; GHS 1812; GHS 1813; GHS 1814 Digitalisate bei Archion: [2]

3) Stadtarchiv Unna: GHT 1814: Digitalisat in der DigiBib