Tappensches Familienbuch (1889)/155

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Tappensches Familienbuch (1889)
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welches Sie mit hertzlicher Andacht - genossen -. Wie nun über alles Verhoffen die Krankheit sich verlängert, die Schwachheit überhand genommen, hat Sie sich auch jemehr und mehr nach einem seeligen Abschiede gesehnet, und der kräfftigen und vollgültigen Vorbitte ihres gerechten Fürsprechers Christi Jesu - jemehr und mehr sich versichertt, auch, da ihr Hr. Beichtvater Sie den Mittwochen, war der 6te itztlauffenden Monats Februarii, weinige Stunden vor ihrem seeligen Ende, aus Gottes Wort getröstet, seinem Christlichen Gespräch mit herzinniglicher Andacht zugehöret, und mit vielen Sprüchen und Sterbens-Gebätern sich erquicket. Endlich, da es gegen Abend kommen, und die Angst des Hertzens mit Ihr überhand genommen, hat Sie zum öfftern geseufftzet:
"Die Angst meines Hertzens ist gross, führe mich aus meinen Nöthen! Sihe an meinen Jammer und Elend, und vergieb mir alle meine Sünde!", Ist auch bald darauff, nachdem Ihr zuvor etzliche Gebäter von der Freude des ewigen Lebens aus den zwölff Andachten vorgelesen worden, zwischen zehen und eilff Uhr sanfft, still und seelig entschlaffen, ihres Alters 48 Jahr weiniger drey Monat.

      Am 9. Juli 1655 stellt der Rat zu Hildesheim einen Vormünderbrief aus für Joachim Peter und Annen Claren Tappen, Hr. Secret. Justi Deventers Stiefkinder, worin auch ihre Ansprüche an das elterliche Vermögen geregelt werden. Der Vormünderbrief ist abgedruckt unter No. 13 der Urkunden.

      Am 28. Februar 1661 wird „Hr. D. Justi Deventers Tochter Jungfer Clara Tappen“, und am 18. Octbr. 1661 Hr. D. Justi Dembter’s Stieftochter Jungfer Anna Clara“ Gevatterin.

      Am 29. Novbr. 1667 erteilen die Vormünder zu weil. Johannes Tappen nachgelassenen beiden Kindern letzter Ehe dem Christian Friedrich Fricke, als ihrer gewesenen Pupillin Annen Klaren Tappen jetzigem Ehemanne, einen Ratspfandbrief über weil. Johannes Tappen sel. Brauhaus und Bohde auf der Osterstrasse auf die 500 Thlr., so ihm wegen seiner gedachten Hausfrau aus deren väter- und mütterlichen Gütern besage Ablägebriefs gebührten. (An diesem Hause hatten Jochim Ludolf Middendorff wegen seiner Hausfrau (Nr. 64) 500 Thlr., Jochim Peter Tappe (Nr. 66) 500 Thlr. Ablagegelder. Es sollten aber die beiden Kinder letzter Ehe hinsichtlich der Priorität an dieser Ablage gleiches Recht behalten.)

      66. Joachim Peter, geboren zu Hildesheim im Febr. 1648 (getauft, am 15. Febr.), gestorben daselbst im Jahre 1674.

      Am 9. Juli 1655 werden für ihn und seine Schwester Anna Clara Vormünder bestellt und vor dem Rate zu Hildesheim beider Ansprüche an das elterliche Vermögen geregelt. (Vergleiche No. 13 der Urkunden.)

      Er besass im Jahre 1673 ein Wohnhaus an der Osterstrasse. Es ist ohne Zweitel das von seinem Vater Johannes hinterlassene Haus.

      In seinem am 12. April 1673 errichteten und am 18. Sept. 1674 eröffneten Testamente, welches unter Nr. 15 der Urkunden abgedruckt ist, setzt er für seine halbbürtige Schwester, die Frau Licentiatin Spörischen (Nr. 64), für seiner vollbürtigen Schwester (Nr. 65) Kind Clara Margarethe Frickisehen, für seine leibliche Mutter und für seinen Stiefvater Legate aus und seine leibliche Schwester Anna Clara Tappen zur Erbin ein. Der Unterschrift ist ein Siegel hinzugefügt, enthaltend eine Palme mit quer durch die Blätter liegendem Balken. In der angehängten Legalisations-Ukunde wird als Stiefvater des Testators genannt „Doctor Justus Deventer“ und bemerkt, dass der Akt