Tappensches Familienbuch (1889)/071

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Tappensches Familienbuch (1889)
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      1688 „D. Harmannus Tappe in der Kirche - 45 fl.;“ - ferner

      1642 ff. unter der Einnahme von Osterzinsen; „Hr. D. Hermanni Tappen sel. Erben wegen D. Pet. Hagen’s Testament — 50 fl.“

      Am 11. Febr. 1639 sind zu Hr. D. Hermanni Tappen sel. nachgelassenen Kindern erster Ehe wieder zu Vormündern benannt und beeidigt: Hr. Dr. Jakobus Ulrichs, Hr. Br. (Bürgermeister) Joachim Opperman, Hr. Statius Albrecht Secret., Hr. Andreas Reimers Secret.

      Hermann’s Witwe Katharina geb. Brandis tritt mittels Urkunde vom 8. Febr. 1639 - abgedruckt unter Nr. 10 der Urkunden - zur Ausführung des früher abgeschlossenen Eherezesses und Einkindschaftsvertrages ihr ganzes Vermögen unter Vorbehalt einer Leibrente den drei Kindern aus erster Ehe ihres Ehemannes ab.

      In der Rechnung der Michaelis-Kirche daselbst von 1661 ist unter der Einnahme von Geläut und Begräbnissen vereinnahmt.: „Hr. D. Tappen Witt(we) — 3 fl. 18 gr. 8 Pf.“

      Vermutlich ist es unser Hermann, von welchem in Gemeinschaft mit seinem Bruder Justus das folgende jugendliche Abenteuer zu erzählen ist.

      „Am 18. Juni 1604 wird Dr. Peter Hagen aus seinem Gefängnisse zu Wolffenbüttel mit seinem "Deiner" Harmen Tappen von Jost Tappen befreit.“ So sagt darüber kurz das Diarium Brandisianum. Ein tieferer Einblick in den Sachverhalt ist zu gewinnen aus Baring’s Beschreibung der Saala im Amt Lauenstein, Lemgo 1744. S. 153 ff. Danach ist Peter Hagen, geboren 1554 zu Lippa in Westfalen, zuerst Schulmeister im Flecken Lauenstein, sodann Präceptor der Kinder Heinrich’s von Saldern, Landdrosten zum Lauenstein, gewesen, von dem letzteren, da er als ein „gelahrter Junkher“ an ihm "ein sonderliches Ingenium verspüret“, 1577 behufs Studiums der Jurisprudenz nach Rostock geschickt, im J. 1590 zu Marburg zum Dr. juris promoviert, alsbald als Syndikus nach Braunschweig, 1596 aber von dem Bischof Ernst, zugleich Erzbischof zu Cöln, "zu einem geheimen Raht in das hohe Stift Hildesheim" berufen worden. „Und weil er ein rechter Eyferer in der Justitz gewesen, ist er wegen eines Missverstandes durch Anstiftung seiner Missgönstigen unverhofter Weise in eines hohen Reichs-Fürsten Ungnade, gefängliche Haft und peinliche Anklage gerahten, wofür er 32mahl öffentlich hat erscheinen müssen, aber allemahl mit grosser Verwunderung der Anwesenden tapffer seine innocens und Unschuld verantwortet: und sechs Jahr gefangen gesessen, von derselben aber anno 1604 wieder erlediget, und 1609 nach Lübeck zum Syndico beruffen worden: woselbst er anno 1614 den 30. Octobr. verstorben. Wie dieses alles mit mehrern Umständen so wohl in seiner eigenen Lebens-Beschreibung, als in denen Personalien seiner hinterlassenen Witwen Elisabeth Schmiedes, welcher M. Joh. Willerding in Hildesheim 1626 die Leich-Predigt gehalten, - erzählet wird. Und wird von ihr sonderlich gerühmet, daß sie ihren sel. Mann sehr geliebet, dreymahl seinentwegen an das Kayserliche Cammer-Gericht gen Speyer gezogen, herzlich vor ihn gebätet: ja durch ihr Gebet ihren Eheherren den 18. Jan. Nachts um 11 Uhr anno 1604 wunderlich, und auf eine für menschlichen Augen unbegreifliche Art der Gefängniss erlediget, wobey er durch einen Stadt-Graben waden müssen, und darauf das Te Deum laudamus mit ihm angestimmet. M. Barward Rhesus hat dieser gottesfürchtigen Witwen Leben und Tod in netten Lateinischen Versen entworffen, und Hermanno Tappio J. U. D., Fürstl. Braunschweig-Lüneb. Raht zugeschrieben." - Die späteren Beziehungen Peter Hagen’s zu Justus und Hermann Tappen sind offenbar sehr nahe gewesen, wie sich daraus ergiebt, daß in seinem Hause 1607 Jost Tappen's Hochzeit