Tappensches Familienbuch (1889)/069

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Tappensches Familienbuch (1889)
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[068]
Nächste Seite>>>
[070]
Familienbuch-Tappen.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.



was man für Garantie dazu thun wolle.“ Der Rath hatte es in seiner Hand, die Lasten der Stadt nach Möglichkeit zu erleichtern, er hatte es in seiner Hand, worum er allwöchentlich demüthigst gebeten, freie Religionsübung zu erlangen (es war den Bürgern seit Weihnachten nur ein mal am 13. Februar die Abhaltung des Gottesdienstes gestattet); er konnte auch sonst viel für die Stadt erreichen ! Er war in einer höchst kritischen Lage, das persönliche Wohl, das Wohlergehen von Frau und Kindern, lag im Widerstreite mit Bürgertugend und Manneswürde. „Dies Werk“, so sprach Bürgermeister Tappen in schleunigst berufener voller Rathssitzung, „ist so wichtig, als wol nicht fürgefallen, so lange Hildesheim steht, zumal dieses Falles einmal auf Gott den Allmächtigen, andermal auf die Obrigkeit zu sehen ist, dann jeder auf sein Gewissen, auf sein Weib und Kind, Nachkommen und die gemeine Stadt, endlich auch auf die ganze ehrbare Welt, wie auch auf honestum et utile zu sehen.“ Darnach rief man Gott den Allmächtigen und seines heiligen Geistes Hilf und Beistand an und schritt zu der gewissenhaftesten Berathung, deren Erfolg war, daß alle Stände einhellig des Herrn regierenden Bürgermeisters Vorschlag beistimmten: „Man wolle des Bischofs Gesuch abweisen, aber vorschlagen, eine utrinque gelegene und dienliche Neutralität zu stiften, dabei aber müsse man vor allen Dingen in statum priorem, worin man vor dem Kriege tam in puncto religionis quam privilegiorum gewesen, restituirt sein.“ „So kann man sich“, wie das Rathsschlußbuoh sagt, „sowohl gegen die schwedische Partei baß schützen, und käme auch wohl mancher der aufgewiesenen Bürger wieder; doch müßte Pardon ertheilt, Privilegia und Recht neu errichtet werden. Wie man dann auch ohne das nicht gemeint wäre, vom schuldigen Gehorsam abzusetzen, sondern darin allerunterthänigst, unterthänigst und unterthänig verbleiben wolle.“ [1] - Die fürstliche Kanzlei, sonderlich der Domprobst, vernahmen scheinbar diesen Vorschlag gern und forderten die Stadt auf, denselben schriftlich einzureichen; als aber am 1. März Gronsfeld (der Kaiserliche General) in Hildesheim ankam, wendet sich plötzlich das Blatt. Die Kanzler sind erboßt, wie die Stadt es wagen könne Neutralität vorzuschlagen, es sei das doch nur eine versteckte Feindschaft, schaden können die Bürger ja nicht, denn die jungen Bürger seien entwichen und in der Stadt nur noch alte und gebrechliche Leute. Da aber der Rath unerschütterlich auf seinem am 27. Februar gefaßten Beschlusse beharrt, so soll auf das energischste vorgeschritten werden. Am 6. März wurden 18 der angesehensten Bürger arretirt, aufs Rathhaus geführt und am 7. auf Mistwagen nach Hameln gebracht —. Die Maßregel hatte keinen Erfolg, der Rath blieb fest, in der Bürgerschaft hatte sich das Gerücht verbreitet, es sei Gronsfeld’s Heer am 2. März vom Braunschweigschen Obristen Dodo von Kniephausen bei Rinteln geschlagen; die Thatsache war begründet und eine Folge davon, daß die Religionsübung auf dem Rathhause gestattet ward. - - Am 20. August brach Obrist Tilo Uslar, welcher die Belagerung der Stadt leitete, schleunigst auf und ließ im Lager nur geringe Mannschaft zurück; dies benutzend machten die Kaiserlichen einen starken Ausfall, steckten das Lager in Brand; sie wähnten, die Belagerung sei aufgehoben -. Der Kommandant glaubte jetzt mit mehr Erfolg seine früheren Forderungen an die Bürgerschaft wiederholen zu können, er verlangte am 21.: Die Bürger sollen sich bewaffnen und für den Kaiser kämpfen oder alsbald alle ihre Waffen und Pulvervorräthe abgeben; bis 10 Uhr Abends wird Antwort verlangt, - Eine Weigerung, gegen die Braunschweigischen Truppen zu kämpfen, wie auch die noch vorhandenen Waffen abzuliefern, wird ohne Diskussion beschlossen und dem

  1. Es ist zu beachten, dass der Bischof zu der Stadt Hildesheim die Stellung eines Landesherrn einnahm.