Tappensches Familienbuch (1889)/041

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Tappensches Familienbuch (1889)
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      12. Barbara, geboren zu Hildesheim im Jahre 1572, gestorben daselbst am 14. April 1626.
      Verheiratete sich im Jahre 1597 (acht Tage vor Pfingsten) mit Hans Lübbern, Dr. jur. zu Hildesheim (Sohn des Henning Lübbern und der Adelheid geb. Brandis, geboren 1549, gestorben 1605.

      Die für sie gehaltene Leichenpredigt[1] enthält folgendes:

            (Aus dem "Zuschreiben.")
      "- - Und eben ein solches Trawr Exempel habt auch Ihr - an dem ort leider erfaren müssen, daher sich die Ursach dieses meines jetzigen zuschreibens erhoben. Denn damit präsentier Ich euch den geringen Leichsermon, der bey ewrer sel. respective freundlichen lieben Wasen und Schwägerinen Sepultur und letzen Ehrendienst gehalten worden.

      Dass dieselbe so gar bald, mit allen den ihrigen, den Weg alles Fleisches gehen solte, des hette sich weder ihr noch jemand anders versehen sollen. Sie hatte ihre zweene liebe ansehnliche Söhne; sie hatte dazu ihre wolerzogene liebe Tochter; waren die alle drey im angehenden rechten Flor ihres Lebens: So war sie selbst noch unveraltet, und hatte von Natur und Alters wegen noch manch liebes Jahr und Tag dieses Weltlebens gebrauchen können.

      Aber es ist auch da kund worden, dass alles Fleisch, jung und alt, nur wie ein Hew, Gras und Blum auff dem Felde gegen den Tod zu achten und zu schätzen. Dannenher der eine Sohn, sonst von Natur ein kühn, stark, behertzt, unerschrocken junges Blut, vor weniger zeit durch die Schwindsucht verzehret, der ander Sohn, da er gleich in Theologia doctoriren sollen, und mit ihm zugleich die einige hertz- und hochgeliebte Schwester, da sie allererst ehelich verlobt worden, von der schädlichen Pestilenz erwürget, und ihnen endlich die bestürtzte, hochtrawrige liebe Mutter mit Hertzleid und grossem Schmerzen nachgefolget.

      Wie euch diese Fälle zu hertzen gangen, solches ist daher guten theils erschienen, dass ihr, soviel ewrer dero zeit dieser orten zur stelle gewesen, sowol bei den lieben Kindern, als der nun seligruhenden Mutter alle Leibs und Lebensgefahr hindangesetzt, zu Tag und Nacht trewlich und fleissig auffgewartet, umb dienliche Artzney und bequeme Mittel euch eifferigst bemühet, und das beste nach höchstem Vermögen befodern geholffen.

      Ist sonst bewust -, wie an andern orten die gute Leut, so mit diesem Gifft vom lieben Gott angriffen, so woll von den ihren als von jedermänniglich, ausgenommen etlich wenig Personen, so man auff solche Kranke bescheiden und sonst von den Leuten separieret, verlassen worden.

      Ewres theils habt Ihr auff Sirachs Regel gedacht im 7. c. v. 39: Beschwere dich nicht, die Kranken zu besuchen, denn umb des willen wirstu geliebet werden. Ist solch effect der Liebe, wegen Krankenbesuchens, an euch erfüllet worden, indem ewre liebe selig-verstorbene Verwandtin Euch als ihren rechten nechsten Erben ihre ansehliche Verlassenschaft gantz gern gegönnet und verordnet. Denn dass sie aus Christlichem Wolmeinen und vernünfftigen Ursachen etwas dahin anderswohin legieret,


  1. Aus Psalm 25, gehalten von M. Barward Rhesen, mit einem "Zuschreiben", - "geben am 1. Tag Monats Febr. A. 1627." - Das Original (ohne Titelblatt) befindet sich in der Universitätsbibliothek zu Göttingen.