Tappensches Familienbuch (1889)/027

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Tappensches Familienbuch (1889)
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erbötig, (das Haus Peine mit Geschütz und anderer Munition besetzen zu lassen, Nachdem sich der Herzog für solche Bereitwilligkeit des Rates sehr gnädig bedankt hatte, schreibt der Rat, dies müsse ein Missverständnis sein: Rotger Tappen sei zu solchen Aeusserungen nicht beauftragt gewesen und erinnere sich auch nicht, dergleichengemacht zu haben. (Handschriften, Hildesheim betr., im Hildesheimschen Stadtarchiv.)

      Die Leichenrede für seinen Sohn Friedrich (Nr. 6) nennt Rötger einen „Fürnehmen Kaufhändler.“ Er betrieb einen „ansehnlichen Gewand- und Wollhandel“ und hielt zu Antwerpen „zweene fürnehme Factoren.“

      Zufolge eines Schreibens des Rats zu Hildesheim vom 3. October 1559 hatte Lippolt von Rössij (Rössing) Güter des Hildesheimschen Bürgers Rotiger Tappe nebst andern Gütern (Waren), welche Etlichen von Antortf (Antwerpen) gehörten mit Beschlag belegen lassen, weil er an andere Hildesheimsche Bürger, namentlich an Paul Seseman und Gerdt Bock Ansprüche machte. Der Rat ersucht Lippold von Rössing, den gedachten Arrest aufzuheben, und seine Ansprüche vor dem Rate geltend zu machen, der ihm bereitwillig zu seinem Rechte verhelfen werde.

      Rotker Tappen hatte auf der Wage zu Hildesheim Wolle, welche dem Jungen des Schafmeisters zu Gebhardshagen gehurte, mit Beschlag belegen lassen wegen Ansprüche an den Schafmeister. In Rücksicht hierauf ersucht der Amtmann Wedekind Bredenbeck zu Gebhardshagen in einem Schreiben vom 29. Mai 1554 den Rat, die Beschlagnahme aufheben zu lassen und Rotker Tappen wegen seiner etwaigen Ansprüche an den Schafmeister selbst zu verweisen.

      1558 (feria) secunda post. Judica klagt Rotker Tappen gegen Hans Timmermann wegen einer Forderung von 6 Gulden.

      Nachdem der Rat zu Hildesheim sich an den Herzog Erich von Braunschweig-Lüneburg mit dem Ersuchen gewandt hatte, Clamor Bock, an welchen Rotkher Tappen und Hans Schwarze’s Witwe zu Hildesheim Geldforderungen hatten, zur Berichtigung dieser Schulden zu vermögen, benachrichtigt der Herzog d. d. Erichsburg, den 9. Novem¬ber 1562. den Rat, dass er dieserhalb ernstlich an Clamor Bock geschrieben habe. (Briefe aus dem 16. Jahrh.)

      1563 Montags nach Scholasticae bekennt der Schafmeister Jurgen Bruning. dass er Rotker Tappen 160 Gulden schuldig sei, und 1571 Freitags nach Elisabeth bekennt Frederich Tappen (Rötger’s Sohn), dass J. Brüning ihm diese Schuld bezahlt habe.

      1545 wird Rotker Tappen von Hinrich Dorring, und 1550 von der Relicta Jakob Seßeman zum Vormunde bestellt.

      In den Jakobi-Kirchenrechnungen zu Hildesheim ist unter „Einnahme Michaelis-Zins“ von Rotker (Rotkert, Rocker) Tappen (Tappe) vereinnahmt 1551 1 1/2 Pfd.: 1552 1 1/2 Pfd. Ervetins; 1554 30 ß; 1557, 1558, 1560, 1561 1 Pfd. 10 ß: 1553, 1556, 1559, 1562 1 1/2 Pfd.; 1563 unter „Einnahme Michaelis“ 1 Pfd. 10 ß.

      In den Andreas-Kirchenrechnungen ist vereinnahmt 1552 unter der Einnahme von verkauften Steinen: "Item 2 Pfd. 8 ß Entfangen van rotker Tappen vor twe roder affstrickes"; 1503 unter der Einnahme von Begräbnissen: "Item 27 Pfd. Entfangen van wegen rotker Tappen"; 1504 unter der „Einnahme von Steinen, so dies Jahr verkauft sind auf der Hockelem Kuhlen (Steinbruch zu Hockeln)“: "Item 18 Pfd. entfangen von Rotger Tappen hindern vor einenn Lickstein up der Kulen." (Als das Todesjahr Rötgers wird in dem „Diarium Brandisianum“ das Jahr 1564 ausdrücklich angegeben.)

      Vermutlich bezieht sich auf eine Tochter Rötgers folgende Angabe der Brandi‘schen