Stiftung Stoye/Band 50/156

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Stiftung Stoye/Band 50
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Rudolph

Christian Rudolph Erbvergleich der Witwe Margarethe Rudolph mit ihren Kindern Stadtgerichte Leisnig Band 11, Seite 386, Nr. [1711] 14.04.1711. Nach dem Tod von Christian Rudolph, weiland Bürger und Tuchmacher zu Leißnig, macht seine Witwe Margarethe, mit Vormund Paul Buxbaum jun., einen Erbvergleich mit ihren beiden Töchtern, weil sie sich wieder verheiraten will. Diese sind Anna Maria, 5 Jahre alt mit Vormund Gottlieb Rudolph, und Maria Christina, 2 1/4 Jahre alt mit Vormund Gottfried Rudolph. Die beiden Töchter sollen ein jedes 110 Gulden nebst zwei Spezies Taler zum Vaterteil haben. Als Unterpfand setzt die Witwe hierzu ihr Wohnhaus im anderen Viertel der Stadt und all ihr liegendes und fahrendes Vermögen ein, sofern dies nötig. In Summa 220 Gulden und 4 Taler. Dieses Geld bleibt bei der Mutter ohne Verzinsung, bis die Töchter heiraten. Außerdem soll die Mutter die beiden Töchter auf ihre Kosten bis zu ihrem 14. Lebensjahr erziehen und mit Kost und Kleidung versorgen. Sollten dann die Töchter bey fremden Leuten ihr Glück zu verbessern vermeinen, sie sodann kein Hinderniß haben sollen. Sofern sie aber bey Ihrer Mutter und künftigen Stiefvater zu Hauße bleiben, und Ihren allen gebührenden Respect, Liebe, Treue und Gehorsam erweisen werden, (so) sollen sie dafür ferner mit freyer Kost und benöthigter Kleidung versehen werden. Sollte aber vielgedachte Mutter und Stiefvater sie nach verflossenen 14 Jahren selbst von sich stoßen und länger nicht bey sich behalten wollen, sollen sie, die Eltern, gehalten seyn, solche vercontrahirten 220 fl für Vatertheil und Ausstattung den Kindern biß zu ihren Bedürfnisse landüblich zu verzinßen, oder auch völlig und bar auszahlen. Stirbt eines der beiden Töchter unverehelicht, so soll die Schwester die alleinige Erbin sein. Sterben alle beide vor der Verheiratung, beerbt sie die Mutter. Damit waren alle Beteiligten zufrieden, haben den Vertrag unterschrieben und einem E. E. W. W. Rath zur Confirmation übergeben. So geschehen in Leißnigk am 14. Aprilis Anno 1711. Gez.: Gottlieb Rudolph in Vormundschaft Annen Marien Rudolphin. Gottfried Rudolph in Vormundschaft der Tochter Maria Christina Rudolphin.

Margarethe Rudolphin. Paul Buxbaum jun. alß derselben Curator und künftiger Ehemann.

Der Vertrag wurde am 12. May 1711 vom Rath ratifiziert. Anmerkung: Im Band 39, Seite 209 der Schriftenreihe der Stiftung Stoye heißt es unter Anmerkung 3, dass Gabriel Rudolph nach 1637 keine Kinder taufen lässt. Das trifft nur auf seine Ehe mit Christina Kamprad zu. Am 20.04.1637 wird ein Kind von ihm begraben, und mit Maria N. N. lässt er bis 1655 noch 9 Kinder taufen.

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