Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/292

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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solchen giebt, von der ganz bäuerlichen Lebensweise eine Ausnahme macht. Erst etwa das letzte Jahrzehnt, wo Hufen auch von Söhnen aus Familien, die eigentlich nicht dem alten Bauernstande angehörten, von solchen, die lieber den Namen „Landmann“ als „Bauer“ führen mochten, häufiger angekauft wurden, hat in manche solcher Gemeinden neue Elemente hineingebracht. Wenigstens wurde noch vor ein paar Decennien aus einzelnen Gemeinden des nördlichen Schleswig amtlich berichtet, es fände sich im Kirchspiel etwa eine einzige Familie, die nicht gleich allen übrigen an der regelmäßigen Communion Theil nehme. So fest erhielt sich hin und wieder das alte Herkommen, während freilich anderswo auch auf dem Lande, zumal in der Nachbarschaft größerer Städte, eine Auflösung des Altherkömmlichen rascher vor sich ging.

Für viele Landgemeinden, welche in gutsherrlichen Bezirken liegen, war für alle diese angedeuteten Verhältnisse die Aufhebung der Leibeigenschaft[1] eine Epoche von der allerhöchsten Bedeutung, und es möchte vielleicht hier der passendste Ort sein, darüber etwas Näheres anzuführen, besonders da auch die Idee dieser großen Maßregel in die Sphäre derjenigen Interessen gehört, welche in der ersten Hälfte dieses Zeitraumes sehr viele Gemüther lebhaft beschäftigten. Auch hat diese Sache, wie kaum irgend eine andere für nicht wenige Gegenden unserer Herzogthümer eine merkwürdige Umwandlung der socialen Zustände hervorgebracht.

Die Idee, dem Bauernstande die Freiheit zu geben, war in Kopenhagen, seitdem der Kronprinz Friederich 1784 die Regierungsangelegenheiten in die Hand genommen hatte, besonders rege geworden, und die Männer, welche vorzugsweise sich dafür interessirten, waren Graf Christian Detlef Friedrich Reventlow, Graf Andreas Peter von Bernstorf und Christian Colbjörnsen. Während für das Königreich von der Hauptstadt aus der Impuls dazu gegeben


  1. Aus der reichhaltigen Literatur über diese wichtige Angelegenheit führen wir hier nur Folgendes an: L. A. G. Schrader (Professor der Rechte in Kiel), Ueber die schleswig-holsteinische Leibeigenschaft und deren Aufhebung. Kiel 1797. v. Eggers, Ueber die Vorbereitungen zur Aufhebung der Leibeigenschaft in den Herzogthümern Schleswig und Holstein, unter Mitwirkung des Grafen v. Bernstorf. In den Schriften der skandinavischen Literatur-Gesellschaft, I, S. 495 ff. IV, S. 147 ff. Falck's Handb. d. S. H. Rechts, IV, S. 211 ff., wo man sehr genaue literarische Angaben findet. Georg Hanssen, Ueber die Aufhebung der Leibeigenschaft. Eine in St. Petersburg gekrönte Preisschrift. Leipzig 1861.