Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/202

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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sich dann nach Herrnhut gewendet hatte. Er trat im Septencher 1763 die Stelle zu Altona an. Der Propst Reichenbach daselbst mußte deshalb, indem die strengen Verordnungen wider die Herrnhuter noch bestanden, an die Staatsregierung Bericht erstatten. Darauf erfolgte unter dem 7. Januar 1765 eine Genehmigung der Regierung. Die dabei gewählte Form war die: die Immergenten wären tolerirt und hätten die Freiheit, einen Prediger zu berufen. Da sie aber dieses Patronatrecht auf die Denner'sche Familie übertragen hätten, so könne nichts dawider einzuwenden sein, wenn dieselbe den Prediger Engelbach berufe, obgleich dieser erkläre, daß er kein Menonit sei, sondern der Augsburgischen Confession beipflichte. Einer Bestätigung für ihn bedürfe es nicht. Die Verwendung der gesammelten milden Beiträge stehe der Gemeinde frei. Engelbach ging nach fünf Jahren zurück nach Herrnhut, wo er 1768 starb. Er hat aber zu Altona Nachfolger im Predigtamte gehabt, welche von der Brüdergemeinde dahin gesandt worden sind.

VII.

Veränderungen im Kirchenwesen und in den Amtsverhältnissen der Geistlichen.

Der Zeitraum, welchen wir behandeln, brachte zwar nicht viele, aber doch einige wichtige Veränderungen in dem Kirchenwesen der Herzogthümer. Dieselben wurden herbeigeführt durch Landesherrliche Verordnungen und Verfügungen. Denn die Lage der Dinge hatte sich so gestaltet, wie es schon der vorige Zeitraum anbahnte, daß es immer für die Kirche hauptsächlich darauf ankam, was die Landesherren zu verordnen und zu verfügen für heilsam befanden; wobei es nicht zu leugnen ist, daß in dieser Periode verschiedene Landesherren regiert haben, denen das Wohl der Kirche persönlich am Herzen lag. Dabei war freilich ihre nächste Umgebung sehr von Einfluß. Zu Anfang dieses Zeitraumes bemerkt man vorzugsweise den Einfluß der Hofprediger, am Schlusse den des Ministers Struensee in Kopenhagen, denn von Kopenhagen war und ward