Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/200

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
Register  |  1. Band  |  2. Band  |  3. Band
4. Band  |  Inhalt des 4. Bandes
<<<Vorherige Seite
[199]
Nächste Seite>>>
[201]
SH-Kirchengeschichte-4.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.

würden, und daß, wenn etwas Bedenkliches sich ereigne, dies höheren Ortes anzumelden sei. Diese Verfügung that aber den Vorrechten selbst keinen Abbruch.[1]

Der nunmehr auf dem Vorwerke Tyrstruphof[2] erbaute Gemeindeort erhielt den Namen Christiansfeld. Der Anbau begann 1772, und am 13. November 1773 fand die Einweihung des geräumigen Betsaals der Gemeinde statt, wobei eine deutsche und eine dänische Predigt gehalten ward, gleichwie auch nachher beide Sprachen im Gottesdienste üblich geblieben sind. Der Gemeindeort gehört zu der allgemeinen unitas fratrum, und hat die regelmäßige Verfassung derselben. Die Gemeinde hat durch ihre Religiosität einen bedeutenden Einfluß auf die ganze Umgegend gehabt, was ganz bekannt ist, gleichwie dieselbe ebenfalls auf das Missionswesen in den dänischen Colonien, welches der Gemeinde zu Christiansfeld übertragen ward, bedeutsam eingewirkt hat.

Nach der Angabe von Rhode lag die eigentliche und nächste Veranlassung zur Gründung dieses Gemeindeorts darin, daß ein gewisser Herr in Kopenhagen, welcher früher auf Reisen in Schlesien die Brüdergemeinde und ihre Einrichtungen näher kennen gelernt hatte, den Vorschlag und Plan zu einer solchen Niederlassung hier zu Lande gegeben habe. Er bezeichnet diesen Herrn als ein Mitglied der Rentekammer Justizrath S. Diese Bezeichnung paßt aber nach den Staatskalendern auf niemand anders als auf den Committirten in der Rentekammer Justizrath Christian Schiönning. Es ist nicht in Abrede zu stellen, daß bei der Regierung die Rücksicht auf Förderung des Fabrikwesens allerdings von Einfluß gewesen sein mag auf die Bewilligung eines Etablissements der Brüdergemeinde. Aus den Eingangsworten der ertheilten Concession geht hervor, daß eine Vorverhandlung mit der Brüder-Unität stattgefunden


  1. Die Concession der Brüdergemeinde ist vollständig abgedruckt in Matthiä, Kirchenverfassung der Herzogthümer Schleswig und Holstein. Bd. I, S. 346 bis 353.
  2. Tyrstruphof, anderthalb Meilen nördlich von Hadersleben, etwa auf dem halben Wege nach Kolding gelegen, war ein alter Edelhof, vormals im Besitze der adligen Familie Emmiksen, später der Ranzauen. 1617 veräußerte der Statthalter Gerd Ranzau das Gut tauschweise an den König Christian IV. Darauf pflegte der Hof verpachtet zu werden, bis er in sieben Parcellen zerlegt zum Verkaufe ausgestellt, der Verkauf aber nicht approbirt ward. Sieben Jahre später wurde dieses Vorwerk an die Brüdergemeinde verkauft.