Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/190

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Schwarmgeister der Reformationszeit erinnert werden. Der Grundsatz des Pietismus, daß allein die in bestimmter Weise Wiedergeborenen die wahre Kirche seien, steigerte sich zur Exaltation, wie zum krankhaften Subjectivismus und Separatismus.[1]

VI.

Die Brüdergemeinde in Christiansfeld.

Unter der Leitung des Grafen Nicolaus Ludwig von Zinzendorf[2] hatte sich auf dessen Gute Berthelsdorf in der Ober-Lausitz 1724 die Gemeine der Mährischen Brüder zu Herrnhut gebildet. Aber es dauerte nicht lange, ehe wider diese, sich bald vermehrende und ausbreitende Gemeine fast überall sich entschiedene Gegner erhoben.[3]

In ihren Anfängen hängt freilich die Brüdergemeinde zusammen mit der pietistischen Richtung, welche von Spener und Francke ausgegangen war, wie denn auch Zinzendorf selbst von 1710—1716 das Hallische Pädagogium unter Francke besucht hatte. Allein abgesehen von den Gemeinde-Einrichtungen und der besonderen Verfassung der Herrnhuter trat bald ein Unterschied von dem älteren Pietismus hervor. Während dieser, der Spenersche und Franckesche Pietismus, ganz besonders auf das Sündenbewußtsein, welches sehr in den Vordergrund gestellt ward, auf den Bußkampf, auf das Thun des bekehrten Sünders und auf ein angstvolles Ringen nach


  1. Wir verweisen besonders auf die treffliche Erörterung über Licht und Schatten des Pietismus, in Kahnis, „Der innere Gang des deutschen Protestantismus.“ Th. I. Ausg. III. Leipzig 1874. S. 220 ff.
  2. G. Burckhardt (Lehrer am theologischen Seminar in Gnadenfeld), Zinzendorf und die Brüdergemeine. Abdruck aus Dr. Herzog, Real-Encyklopädie für die protestantische Theologie und Kirche. Bd. XX. Gotha 1866.
  3. Zu verweisen unter Anderen auf die im 13. Theil von Büsching's Magazin S. 81–192 abgedruckte Nachricht von der Brüder-Unität der sogenannten Herrnhuter 1778, womit zusammen zu halten sind die in den 14. Theil des Magazins S. 347–386 aufgenommenen Verbesserungen von J. Konrad Hegner, und daselbst S. 551–556 die Anmerkungen des Verfassers der gedachten Nachricht.