Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/176

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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damals Diaconus zu Schwabstedt, nachher Pastor zu Husum, veröffentlichte unter dem Namen M. Krato eine Schrift „Gerettete Ehre zweier Hochfürstlich Holsteinischen Generalsuperintendenten“, welcher Schrift Schwartz eine andere entgegensetzte, betitelt: „Dr. Johann Schwartz wider Dr. Henrici Muhlii, Chiliastische Vorspiele, Principia und Chiliasmum selbst in seiner Apodixi und Paraenesi enthalten, und in einer, einem unter dem Namen Kratonis verkappten kraftlosen Chiliastenbruder zur Vorrede gegebenen eilfertigen Anzeige mit fälschlich angegebener unchristlicher Beschuldigung vermittelst rechtgesinnter Theologen Aussprüchen ungereimt entschuldiget. 1705.“ Dies war der schwerfällige Titel der Schrift, welche nicht unbeantwortet blieb. Muhlius selbst schrieb dagegen; Krafft gab heraus: „Wahrer historischer Bericht von denen schleswigholsteinischen Kirchen-Streitigkeiten und Spaltungen, woraus erhellet, daß Dr. Josua Schwartz dieselben aus verkehrtem Eifer und ketzermacherischem Sinne, zu großem Aergerniß angefangen und bisher ganz unchristlich und unverantwortlich fortgesetzet. Benebenst vielen Proben, was vor Greuel, Bosheit und Unwahrheit zu finden, in dem Dr. Muhlio entgegengesetzten Schwartzischen Traktat, Schleswig 1705.“ Ebendaselbst erschien auch 1705: „Strigilis Schwartziana oder Dr. Josuae Schwartzens unverschämtes Beginnen wider Dr. Henr. Muhlium durch die Hechel der Wahrheit gezogen.“ — Schon aus den Titeln dieser Streitschriften ersieht man zur Genüge, daß man nicht säuberlich mit einander verfuhr. Unter solchen Umständen bedurfte es nur einer äußeren Veranlassung, um den Streit auf's neue anzufachen. Eine solche Veranlassung wurde dargeboten durch die Uneinigkeit der Prediger zu Glückstadt, Sibbern und Wildhagen.

In den pietistischcn Streitigkeiten war eine lange Reihe von Fragen aufgeregt worden, deren man mehr als zwanzig zählte, welche nach und nach zur Sprache kamen. Dahin gehörte auch die über die Seligkeit der Gläubigen schon in diesem Leben. Nicolaus Sibbern behauptete in seinen Predigten, daß zwischen der Seligkeit der Gläubigen in diesem und in jenem Leben kein wesentlicher Unterschied sei. Dies war eine Meinung, welche Spener ausgesprochen hatte, und die in das Register der pietistischen Irrthümer gesetzt war. Caspar Wildhagen widersprach eifrig, und der Streit gedieh dahin, daß man Gutachten von theologischen Facultäten einholte,