Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/4/085

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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Reichsthaler jährlich zugesichert, mit welcher Summe damals die sämmtlichen Gehalte der Professoren gedeckt werden konnten. Dies war also der ursprüngliche Fonds, der aus den Einkünften des nunmehr aufgehobenen Gymnasiums zu Bordesholm entnommen werden sollte. Dasselbe hatte aber jährlich 4898 Reichsthaler gekostet.[1] Es war also das Opfer, welches aus den Herzoglichen Finanzen gebracht ward, ein äußerst geringes. Die Einnahme der neuen Koege bei Husum, wie man schon in der Zeit des verstorbenen Herzogs beabsichtigt hatte, der Universität als Dotation zu überweisen, wurde auf Rachel's Rath aufgegeben, weil sie nicht hinreichten und zu unsicher waren, indem jene Landschaften zu sehr der Gefahr von Ueberschwemmungen unterworfen waren. Um dem beschlossenen Convictorium für achtundvierzig unbemittelte Studirende den nöthigen Fonds zu verschaffen, wurden die freien Landschaften im Herzoglichen Landestheile veranlaßt, sich zu ansehnlichen Beiträgen zu verpflichten. Norderdithmarschen sollte 500 Rthl., Eiderstedt 600 Rthl., das Amt Tondern 500 Rthl. und Nordstrand 60 Rthl. zu dem Herzoglichen Convict jährlich zahlen.

Die Stadt Kiel gab ihrem Anerbieten entsprechend die nöthigen Gebäude her, welche sämmtlich in der nächsten Umgebung der Klosterkirche lagen. Das schon von Adolph IV. gegründete Franciscanerkloster war in Folge der Kirchenreformation mit seinen Zugehörungen an die Stadt überlassen worden.[2] Diese hatte die Baulichkeiten später in Armenhäuser umgewandelt. Dieselben wurden nun für die Universität umgebaut als Gebäude für Auditorien, für die Senatssitzungen, für die Universitätsbibliothek und für das Convict; und Professor Rachel, der speciell beauftragt war, diese Baulichkeiten zu besichtigen, erklärte sich zufrieden. In seiner Autobiographie äußert er darüber, er habe gestrebt, den Musen, wenn auch keine glänzenden, so doch auch keine schlechten Wohnungen zu verschaffen, und dies sei vor der Hand gelungen. Für jede Facultät war ein eigenes Auditorium eingerichtet. Das theologische war das geräumigste und auch zu Inaugural-Disputationen bestimmt. Das juristische Auditorium rühmt Rachel als das schönste, welches auch die freieste Aussicht hatte. Der Consistoriensaal des akademischen Senates war am wenigsten


  1. Man vgl. Staatsb. Mag. III, S. 242. Falck's Handb. III, 2. S. 731.
  2. S. oben Bd. III, S. 138.