Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/226
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seine Präbende müsse jährlich 60 Gulden betragen, und wenn er ein
besonders geschickter Mann sei, könne sie auch erhöht werden.
Ferner müßten an der Schule noch vier Lehrer, Schulgesellen,
angestellt werden, welche der Ludimagister zu ernennen und zu
leiten habe. Sie hießen „Pädagogi“; der erste unter ihnen sollte
vom Capitel jährlich 40 Gulden Besoldung haben, der zweite
gleichfalls 40, der dritte 25, der vierte 20. Diese Ordnung für die
Hohe Schule enthält einen vollständigen Lehrplan für die fünf
Classen der Schüler und zwar so berechnet, daß die Schule in drei
Jahren absolvirt werden könnte. In der untersten Classe saßen zwei
Abtheilungen der Schüler, auf der einen Seite die „Fibelisten“, auf
der anderen die Knaben, welche schon den Donat lernten und den Cato
exponirten; wobei hinzugesetzt wird, daß man die letzteren auch
abends im Latein vornehmen könne, und ihnen dabei einige Vocabeln
oder auch einige Verse und lehrhafte Sprüche aufgegeben werden
möchten. In die oberste Classe sollten nach Bestimmung des Rectors
die Schüler versetzt werden, welche die vorhergehenden Classen
gehörig durchgemacht hätten, und dieselben wären in Dialektik und
Rhetorik, wie auch in den Anfangsgründen der Mathematik und des
Griechischen, zu unterrichten, gleich wie sie mindestens die
Buchstaben des Hebräischen zu lernen hätten. Mit Uebergehung
dessen, was für alle Classen über den Unterricht und die Uebung im
Lateinischen, so wie über die bezüglichen Lehrbücher, verordnet
war, bemerken wir nur noch, daß genaue Vorschriften für den
Gottesdienst gegeben wurden. Dem Cantor sollte obliegen, alle
Knaben, große und kleine, gut singen zu lehren. Sämmtliche
Schulgesellen sollten ihm helfen, wenn er mit seiner Cantorei in
der Kirche einen Festgesang aufführen wollte; wobei die hohe
Bedeutung der Musik für die Erziehung der Jugend hervorgehoben
wird. Doch am Mittewoch sollten die Schüler des Mittags schon
Erlaubniß haben, so daß sie dann auch nicht Vesper zu singen
brauchten: „so können de Scholgesellen einmal rouw hebben wat
sonderlikes tho studerende, solck ys ock den Kindern gudt, dadt se
nicht auerdratig tho der lerer werden, vnde desto frischer des
andern dages wedder henankamen.“ Als eine gute Uebung wird
vorgeschrieben, daß die Schüler, welche dazu tüchtig wären,
wöchentlich lateinische Episteln oder Car???mina einreichten;
ferner daß sie fleißig angehalten werden sollten, Latein zu reden,
und die Präceptoren, so viel möglich, mit ihnen
