Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/3/175

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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aufhörte, fielen sie theils von selbst weg und wurden theils untersagt, ja, durch den Kampf Luthers gegen den Ablaß und die Indulgenzien war ja der Anfang der Reformationsbewegung ins Leben gerufen worden.

Durch unsere Kirchenordnung wurde die Anzahl der kirchlichen Feiertage nicht unbedeutend eingeschränkt, und in den folgenden Jahrhunderten ist dies noch mehr geschehen. Für die drei Hauptfeste Weihnachten, Ostern und Pfingsten wurden je drei Festtage bestimmt und dabei gesagt: „um der Historie Christi willen“. Die besonderen Heiligentage fielen weg; die Aposteltage wurden auf den folgenden Sonntag verlegt, jedoch blieben für dieselben in den Städten, in welchen täglich gepredigt wurde, die Festevangelien. Eigene Fast-, Buß- und Bettage wurden mitunter auf Anordnung der Regierung, wovon die Kirchenordnung nichts sagt, zuerst selbst drei Tage lang mit Predigt, Gebet, Psalmen und Litaneien gefeiert. Dies geschah anfangs zu unbestimmter Zeit, aber seit 1580 wurde aus Veranlassung der damals grassirenden Pest die jährliche Feier von zwei Buß- und Bettagen kurz vor dem Sonntage Rogate fester Gebrauch, wobei der Superintendent für diese Tage einen Predigttext mittheilte und denselben zugleich disponirte und kurz erklärte[1]. Die größeren Feste wurden in den Städten mit besonderer Feierlichkeit gehalten, mit eigenen Festgesängen und Begleitung musikalischer Instrumente. Am Abend vor den drei Hauptfesten hielt man eine kurze sogenannte Intimationspredigt. In den Städten wurde nicht blos regelmäßig am Sonntage eine Frühpredigt gehalten für die Erklärung des Katechismus, eine Hauptpredigt für das Evangelium und eine Nachmittagspredigt für die Epistel, sondern auch Wochengottesdienst wenigstens am Mittwoch und Freitag; in den größeren Städten wurde täglich gepredigt, und selbst auf dem Lande fanden, wo mehrere Prediger an einer Kirche standen, Wochengottesdienste Statt. Eigentliche Fasten- oder Passionspredigten gab es noch nicht, sie sind aber geschichtlich ein Ueberbleibsel der früheren Wochenpredigten. Wenn Erbauungsstunden außerhalb der Kirche verboten waren, so geschah das damals wegen der Anabaptisten und Sacramentirer. Die katholische Zeit kannte übrigens wie die spätere den Unterschied zwischen ganzen und halben Festtagen, jedoch


  1. Lau, S. H. Reformationsgesch. S. 445.