Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte/1/331

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Schleswig-Holsteinische Kirchengeschichte
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dem Kapitel zu Hamburg überlassen konnte. Auch Burg, Eddelak, Süderhastedt waren vom Erzbischof abhängig, aber wohl aus einem landesherrlichen Recht, wovon später die Rede sein wird bei den kirchlichen Einrichtungen Dithmarschens. An den übrigen Kirchen in Dithmarschen hatte der Hamburger Dompropst das Verleihungsrecht mit Ausnahme von ein paar jüngeren Kirchen, wo es den Gemeinden, die diese gegründet hatten, zustand. Der Dompropst aber kann dies Recht nur durch Uebertragung von Seiten des Erzbischofs gehabt haben, und es ist da wiederum die Frage, ob der Erzbischof es nach seiner bischöflichen oder landesherrlichen Eigenschaft ursprünglich besessen. In der Haseldorfer Marsch, die unter erzbischöflicher Landeshoheit stand, sehen wir wenigstens die dortige alte Hauptkirche Bishorst erzbischöflichen Patronats, das dem Stifte Neumünster übertragen ward. Die alten Kirchen zu Heiligenstedten und zu Schenefeld hat der Dompropst zu Hamburg (ohne Zweifel in seiner Eigenschaft als bischöflicher Stellvertreter) zu verleihen gehabt, bis sie 1400 dem Itzehoer Kloster incorporirt wurden. Auch die Kapelle zu Wippendorf, die Vicelin erhielt, war bischöflich; sie soll eine der ersten in Holstein gewesen sein, was glaublich ist, da sie in dem entferntesten Distrikt dieser Landschaft liegt. Sonst aber finden sich in Holstein viele landesherrliche Patronate, als zu Itzehoe, bis diese Kirche dem Nonnenkloster übergeben ward, in der Kremper-Marsch zu Neuenbrook, wo das Patronat dem Stifte Bordesholm geschenkt wurde; zu Kiel, bis eben dieses Stift daselbst das Patronat erhielt; zu Brügge, wo Albrecht von Orlamünde es 1215 an das Stift abtrat; alles vermöge der Gründung. Die Kapelle zu Flintbek aber gründete das Kloster selbst 1225. In Stormarn war Bramstedt 1316 landesherrlichen Patronats. In Wagrien oder dem Lübecker Stift waren ziemlich viele landesherrliche Patronate. So nach dem Theilungsbriefe von 1316 [1] Bornhöved, Schlamersdorf, Kurau, Neustadt, Schönkirchen, Lensahn, Grömitz.

Im Schleswigschen stand die Sache etwas anders. Freilich finden sich auch hier eine bedeutende Anzahl von bischöflichen Kirchen, die sich 1523 verzeichnet finden ,[2] an der Zahl 40.


  1. S. H. L. Urk. Samml. II, 36.
  2. Im sogenannten Schwabstedter Buch (Westph. IV, 3144). ach dem Msr. Fabr. sind zu berichtigen: Frodorp statt Brodorp, Tappz statt Tappy, Halk st. Halle, Lügum st. Legum, Tingeleve st. Tigeleve, Deeßbüll st. Weßbyll, Stedorp st. Stendorp, Treia, Stapel st. Trenestapel. Auch ist die Abtheilung und Interpunktion im Abdruck offenbar sehr verkehrt.