Provinz Westfalen/Hessische Frohndfuhrdeputation

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Hierarchie: Regional > Historisches Territorium > Preußen > Provinz Westfalen > Provinz Westfalen/Hessische Frohndfuhrdeputation

[bearbeiten] Hessische Frohndfuhrdeputation

Am 28. Juli 1804 macht die Arnsberger Regierung sämtlichen Beamten die Anordnung einer besonderen „Frohndfuhrdeputation" bekannt, von der künftig alle Anweisungen zu Kriegs- und Kameralfrohndfuhren auszugehen haben. Über die Geschäftsführung der Deputation, die Verbindlichkeit ihrer Frohndausschreiben, die Geldvergütung für geleistete Frohnden und deren Repartition erläßt die Regierung am 12. November 1806 ausführliche Vorschriften.

[bearbeiten] Leitung

Für die Frohndfuhrdeputation zeichnen der Regierungsrat Haberkorn und der Archiv- bzw. Regierungsrat Dupuis.

[bearbeiten] Archive

  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Entschädigungsländer, Großherzogtum Hessen, Arnsberger Behörden, Frohndfuhrdeputation
    • Umfang: 1 Aktenstück. Verzeichnung: Repertorium B 62, (1665) 1798-1816.
      • Darin: Ausgaben und Frohntaxen.
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