Provinz Westfalen/Hessische Frohndfuhrdeputation
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[bearbeiten] Hessische Frohndfuhrdeputation
Am 28. Juli 1804 macht die Arnsberger Regierung sämtlichen Beamten die Anordnung einer besonderen „Frohndfuhrdeputation" bekannt, von der künftig alle Anweisungen zu Kriegs- und Kameralfrohndfuhren auszugehen haben. Über die Geschäftsführung der Deputation, die Verbindlichkeit ihrer Frohndausschreiben, die Geldvergütung für geleistete Frohnden und deren Repartition erläßt die Regierung am 12. November 1806 ausführliche Vorschriften.
[bearbeiten] Leitung
Für die Frohndfuhrdeputation zeichnen der Regierungsrat Haberkorn und der Archiv- bzw. Regierungsrat Dupuis.
[bearbeiten] Archive
- Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der
Übergangszeit 1802-1816, Entschädigungsländer, Großherzogtum
Hessen, Arnsberger Behörden, Frohndfuhrdeputation
- Umfang: 1 Aktenstück. Verzeichnung: Repertorium B 62, (1665)
1798-1816.
- Darin: Ausgaben und Frohntaxen.
- Umfang: 1 Aktenstück. Verzeichnung: Repertorium B 62, (1665)
1798-1816.
