Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)/061

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Protokollbuch Mühlenburg (1605-1619)
<<<Vorherige Seite
[060]
Nächste Seite>>>
[062]
Protokollbuch-Muehlenburg.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



101

Vergleichunge zwischen Johan Linenbrink und seinem Sohne Henrichen, das der Sohne den Vatter will Zeit seines Lebendes noturfftig versorgen

Anno 1608 den 12/22 Juny, ist eine guetliche Verglichunge, zwischen dem alten Johan Linenbrinke, und seinem Sohne Henrichen geschehen, dieser Gestalt, das Henrich der Sohne sich verpflichtet, den Vatter bei sich im Hause zubehalten, ihme Zeit seines Lebendes, mit noturfftigem Essen und Drinken, und dar ihm Godt der Allmechtiger Kranckheit zuschicken, und die Noturfft erfurdern wurde, bißweile mit einem Drunck Weine, willichlich, das darüber dem Guethern keine Clage fur komen soll, will versorgen, darjegen hatt gedachter Johan Linenbrinck seinem Sohne wiederumb cedirt und ubergelassen, sein Haus und alle Zubehörunge im Holtze und Felde, welches ehr von data an, zugeprauchen und zubesitzen sich unterfehen soll. Daruff auch dem Sohne Henrichen und seiner Braut Annen Werries, heut dato obengemelt, eine gepuerliche Uffdracht, im Nahmen und von Wegen des Guethern Wilhelm Ledebaurs zur Mullenburch, geschehen, bei dieser Verhandelunge sint gewesen, Henrich Tryseboem, Johan Ebeler und Jasper Oldelandt, und haben auch, itzge melten Ebeler und Oldelandt als gefurderte Burgen, bei Handtastunge angelobt, das dieselben daruber sein willen, das dem alten Linenbrinke Zeit seines Lebendes Notturfft soll verschafft, das darüber das geringste am Haus Mullenburch nit soll geclagt werden.