Pfründner

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Berufsbezeichnung


Bedeutung:

  • Nutznießer einer Pfründe (Einkommen aus einem weltlichen oder kirchlichen Amt),
  • ein im Ausgeding lebender Bauer, der den Hof gegen eine Unterhaltsverpflichtung dem Sohn übergeben hat.
  • In Österreich auch für Pensionist / Rentner /Rentier.