Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/119

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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anchfreugens, ein hauss vnd wonung vnder Helmschlegern, gegen dem Putz vber gelegen, hinden an den Sal schiessende in die Erffkamerey des Stiffts Colln, gnant zur Bysen, zu lehen roerend, anerstorben sey, vnd so nu sein Herchen vnd freugen, vort vader vnd moder vnd gnante eheluide selbst nit gewist haben, das solch obgemelte hauss vnd wonung in die Byss lehnroerich gewest, Derhalben Sie dasselbig hauss allein possessorio nomine bisanher besessen, jedoch zuletzt ver­nommen, das solch hauss in die Erffkamerey zu lehn gehört, Darumb so begerten Sie sich mit solchem obgmelten hauss, wie gewoenlich ist, zu belehnen vnd zu erben, vmb dasselbig hauss vortan zu verkauffen ,[1] Want gnanter Johan vnd Grietgen eheleute haben vorangesichert vnd nachfolgentz mit aufgereckten vingern gestaffts Eidts, leiblichen zu Gott vnd den Heiligen geschworen vnd sachten, Sie hetten irs Wissens gein so nahe miterben, als Sie seint, zu dem obgmel­ten hauss gehoerende, want ire herchen vnd freugen, auch vader vnd moder, haben dasselbe hauss fredelichen on einiche bekroenung ir lebenlanck besessen vnd gnanten Johan von der Strunden als iren einigen Erben nach irem tode verlassen, Darumb haben ich Hyeronimus Stathelder vurs. die vnwissenheit gedachter eheluiden vertziegen, vnd den vorbestimpten Johan von der Strunden in seinen vnd seiner hausfrawen namen, mit dem vurs. haus vnd wonung belehnt, auch gwoenliche huldung vnd Eide von im empfangen, vmb das­selbig lehen trewlich zuuermannen, vort zuuergaen, zuuerstaen, vnd nach aller notturfft zuuerthadingen, dem Erffkamerer vnd seinen nachkommelingen trew vnd holt zu sein, ir ärgste zu warnen, vnd beste zu proeuen, vort alles vnd jedes zu thun, wes einem fromen man von lehn seinem lehnherrn zu thun schuldig ist, also das bemelter Jan von der Strunden vnd Grietgen eheluide von nu vortan das obgemelte hauss haben behalten, vort keren vnd wenden sullen vnd moegen, war vnd in wes handt Sie willen, Jedoch der Erffkamereyen vurs. vnd einem Jederen seins Hechten vorbehalten. In vrkhund der wairheit aller vurs. saicheu haben ich Hyeronimus


  1. Kauf- und Lehenbrief für Peter Beywech und Allheit seine Gattin, tragen dasselbe Datum wie unten. Ueber dieses Haus sehe man p. 86.