Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/073

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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2. Johan von Hemberg, der nach Tod seines Vaters Erb­kämmerer geworden, war mit Iringart von Honseler Wittwe Haes zu Türnich, und seit 1516 mit Maria Tochter des Daem von Berge genannt Trips verheirathet. Beide Ehen sind kinderlos geblieben.
3. Christina von Hemberg heirathete 1468 Ludolph von Aldenbrüggen genannt von Velmerckem.
4. Margaretha von Hemberg wurde 1476 die Gattin des Thys von Kessel.

Nach dem im J. 1533 erfolgten Tode des Johan von Hemberg ist das Erbkämmerer-Amt an Christinens Sohn, Rutger von Aldenbrüggen genannt Velbrüggen übergegangen. Aus Rutgers Ehe mit Maria von Flodorf stammen drei welt­liche Söhne: Ludolph, Herman und Daem von Velbrüggen. Ersterer wurde Erbkämmerer; aber wie sein Bruder Her­man und dessen Sohn Rutger die Hälfte des Rittersitzes Velde besassen, so waren dieselben auch zu den Gefällen des Hauses Bachern, nunmehr Hemmerich genannt, mit be­rechtigt. Ludolph hinterlässt einen Sohn Rutger, der 1584 ohne eheliche Leibeserben gestorben; und da auch sein gleichnamiger Vetter, Hermans Sohn, 1585 kinderlos mit Tod abgegangen, so erbte das Kämmerer-Amt und Haus Hemmerich auf Daems Sohn, Johan von Velbrüggen zu Elsum. Johans Tochter bringt Amt und Haus an Adolph Sigismund von Frentz: welcher aber beides mit etwas ver­schiedener Lehens-Qualität, nämlich als Feudum masculinum, empfängt. Der betreffende Lehenbrief lautet abge­kürzt also:

„Von Gottes Gnaden wir Ferdinand Erzbischof zu Cöln thun hiermit kund, dass wir unseren lieben getreuen Adolph Sigismund Raitz von Frentz zu Kendenich in Ansehung seiner untertänigsten Bitte und getreuen Dienste mit der durch Absterben Johans von Aldenbrück genannt Velbrück eröff­neten und heimgefallenen unsers Erzstiffts Caramerey, dem Schloss und Haus Bachern und Biesen, in und ausserhalb unserer Stadt Cöln gelegen, samt allen ihren Pertinenzien, Recht und Gerechtigkeiten, für sich und seine männliche Leib-Lehenserben, welche unserer wahren alten Römisch-Catholischen Religion zugethan sind, zu einem rechten Mannlehen