Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/011

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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Lehen-Succcssions-Recht vorbehalten. Auf welche Weise Freiherr von Stein sich mit demselben geeiniget habe, darüber liegen mir keine Nachrichten vor. Aus dem Rheinischen Antiquarius (p. 474) ersieht man indess, dass auch ihm die Nachfolge zugesagt worden.

Freiherr Benedict von Clodt ist, unvermählt und der letzte seines Stammes, am 23. März 1798 zu Coblenz ge­storben. Seine Erben sind nun die Descendenten des Daem Quad, nämlich die Grafen von Nesselrode und der Königlich Preussiche Ober-Präsident und nachmalige Staatsminister von Stein.

Die verschiedenen Anordnungen und Maassregeln, welche die französische Republik gegen diejenigen ergriff, welche, um den Drangsalen des Kriegs auszuweichen, vom linken auf das rechte Rheinufer sich zurückzogen, erregten bei dem Grafen Johan Wilhelm Maximilian von Nesselrode die ge­rechte Besorgniss, dass man nach ihm seinen Sohn, den Chur-Cölnischen Regierungs-Präsidenten Franz Joseph Grafen von Nesselrode, zur Succession in die auf dem linken Rhein­ufer liegenden Güter nicht zulassen werde. Es kam nun am 7. August 1798 mit Freiherrn von Stein eine Vereinbarung zu Stande, dass dieser von nun an äusserlich als einziger und ausschliesslicher Eigenthümer der ganzen von Quadischen und von Clodtischen Hinterlassenschaft sich darstelle, und unter seinem Namen die Herrschaften Landscron und Ehren­berg administriren und alle durch Zeit und Umstände er­forderliche Dispositionen treffen lasse. — Freiherr von Stein hat indess nur kurze Zeit die Administration geführt. Man entschloss sich nämlich, die sämtlichen Güter zu verkaufen. Manches erwarben Bürgerliche; den Haupttheil aber hat Clemens Wenceslaus Graf von Boos-Waldeck an sich gebracht.

Das Gut die Grind genannt.

Die Geschichte des unterhalb Xanten, in der Bürger­meisterei Wardt gelegenen Gutes Grind beginnt im J. 1340, nämlich mit zwei Urkunden, deren Inhalt folgender ist: Erz­bischof Walram von Cöln ermächtiget Otto von Cleve Propst