Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2/008
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| Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 2 | |
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Geschlechtes, in forma Feudi promiscui, belehnt mit
Schloss und Herrschaft Bürgel und dazu gehörigen Höfen, nämlich mit
dem grossen Hof zu Bürgel, dem Hof auf dem Driesch, dem Hof auf der
Scheuren, dem hohen Hof zu Bomberg und dem Hof zu Kniprodt, samt
allen Zubehörungen und Gerechtigkeiten, Jagden und Fischerei,
Curmöden, Aeckern, Gehölz und Holzbrüchten, wie auch der Höfe
Abnutzung, Wiesen, Bonden, Weiden, Rheins-Anstoss und Anwachs;
sodann auch mit der Weingerechtigkeit in Königswinter, Beuel und
Rheidt: so wie das alles Graf Wilhelm Wirich von Falckenstein inne
gehabt. In gleicherweise hat derselbe Erzbischof im J. 1716 den
Grafen Bertram Carl von Nesselrode belehnt. Die beiden Söhne
desselben, Franz Bertram Arnold und Franz Wilhelm Anton, empfingen
vom Erzbischof Clemens August im J. ] 746 gemeinschaftlich die
Belehnung. Nachdem die Erzstiftischen Lehengüter im Lande von dem
Berge im J. 1803 dem Herzogtum Berg einverleibt worden, ist Johan
Franz Joseph Graf von Nesselrode am 23. Juny 1804 von Herzog
Wilhelm zuletzt belehnt worden — und zwar auch noch mit der oben
erwähnten Weingerechtigkeit. Dagegen heisst es in einem
Verzeichniss der zum Rittersitz gehörigen Lehenstücke vom J. 1765
also: „Von dieser Gerechtigkeit findet sich keine Nachricht; es
steht also zu vermuthen, dass selbige nicht mehr bey dem Hause
Bürgel gewesen seye, als im J. 1698 den 1. August die erste
Belehnung ertheilt worden". — Schliesslich bemerkt, betrug der
Kaufpreis 13500 Rthlr.
[bearbeiten] Die Erben des Daem Quad Herrn zu Landscron.
Nachdem das alte Geschlecht von Landscron im vierzehnten Jahrhundert im Mannstamm erloschen ist die Herrschaft dieses Namens unter zwei Herren vertheilt. Den einen Theil besitzt Ritter Gerhard von Eynenberg Schwiegersohn des Ritters Gerhard von Landscron, den andern Friederich Herr zu Thomberg, der eine Enkelin besagten Ritters zur Gattin hatte. Friederichs eine Tochter, Irmswind von Thomberg
