Nachrichten über Adelige Familien und Güter - 1/090

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Nachrichten über Adelige Familien und Güter
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Notarius sonst jenen alten Herren, wie es sich ziemt und gebührt, ihr Recht widerfahren lässt. Am Ende wäre es wohl möglich, dass unter Heinrich nicht der Sohn des Ritters Johan von Nesselrode, sondern ein ganz anderer Herr zu verstehen sei. In dem Inventarium finde ich 1348 und in folgenden Jahren Albert Sobbe von Nesselrode, und Johan Sobbe von Nesselrode, Vater und Sohn. Auch sie besassen ein Haus am Markte zu Neuss, und Ländereien vor der Stadt. Der Sohn kommt zuletzt 1379 vor: wo er dem Reynart von Goer eine Rente von drei Malter Roggen aus sechs Morgen Land vor der Niederportzen, verkauft. Fragt man: woher schreiben sich die beiden Herren denn von Nesselrode? so bin ich der Meinung, dass sie nichts mehr und nichts weniger waren als Pächter zu Nesselrode. Dabei muss man jedoch zugestehen, dass sie mit den Herren von Nessclrode noch etwas verwandt waren. Albert descendirt ohne Zweifel von jenem Albert Sobbe, dessen Bruder Heinrich Vlecke heisst. Beitr. XI. p. 02. So wird nun der obige Heinrich Flecke von Nesselrode ein jüngerer Sohn des Albert gewesen sein. Diese Vermuthung gewinnt an Wahrscheinlichkeit durch folgende Stelle im Inventarium: „Ein besiegelther Breiff, darin Albertus Sobbe de Nesselraedt zwischen seinen Kindern Johannen N. N. seine Güttere austeilt. Datiret anno 1371 feria tertia post Letare“. Nach Johan wird zunächst ein Name gestanden haben, der dem Notarius nicht unleserlich, sondern absonderlich schien, nämlich Heinrich Flecke. Er hielt es für besser, einen freien Raum zu lassen mit einem N N darin. - Indem ich nun noch als Vermuthung hinstelle, dass Albert Sobbe mit einer Tochter des Heinrich Moenich verheirathet gewesen, überlasse ich es Andern zu erforschen, ob Diederich und Herman etwa seine Schwiegersöhne sind.

Clara von Norprode besitzt Häuser in der Stadt Neuss, und sonstige Güter, die nachweislich der Familie von Goer gehört haben. Man wird daher ihre Mutter, auch Clara geheissen, für eine von Goer halten dürfen, und zwar für eine Tochter des Jacob von Goer, wiewohl sich im Inventarium keine Spur von Töchtern desselben findet. Ihrem ersten Gatten hat Clara von Norprode unter anderm ein Haus in der Rheingassc, das weiland Jacob Vorman 1323 von dem Cölner Domkapitel erworben, zugebracht, aber nicht das Haus zum Falckenstein. Ob