Leichensäger

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Berufsbezeichnung

Bedeutung

"Der 'Leichensäger' oder 'Leichenbesorger' war für die "Besorgung der Leichen von dem scheinbaren[1] Stillstande des Lebens bis zur Beerdigung" zuständig. Hierzu zählten unter anderem die Benachrichtigung des Leichenschauers, die vorschriftsmäßige Lagerung des Toten, die Bestellung der Beerdigung, die Anfertigung eines Kostenverzeichnisses und die Verwaltung des Geldes. Der Leichensägerdienst war nicht an medizinische Vorkenntnisse gebunden; er wurde häufig von Frauen versehen."[2]

...Leichsagerin, Sägerin, Einwicklerin, Einnäherin... Ursprünglich war das Amt mit dem der Hebamme gekoppelt, erst eine Verordnung von 1811 trennte die beiden Ämter[3]

Quellen

  • Victor Adolf Riecke: Instruktion und Ordnung für die Leichensäger und Leichenschauer des Amts-Oberamtes Stuttgart, 1828, 24 Seiten, S. 3 (Zitat), 4f, 9f
  • Dominik Groß: Die Entwicklung der inneren und äußeren Leichenschau in historischer und ethischer Sicht, Verlag Königshausen & Neumann GmbH, Würzburg 2002, S. 31, ISBN 3-8260-2177-0, Digitalisat bei Google
  • Angelika Bischoff-Luithlen: Der Schwabe und die Obrigkeit, Konrad Theiss Verlag, 1978, S. 238: "Die Leichensägerin"



  1. Riecke meint sicherlich: anscheinenden (=vermuteten, anzunehmenden) statt scheinbaren (=nicht wirklichem, täuschend ähnlichen)
  2. Vgl. Riecke (1828), S. 3, 4f, 9f
  3. Vgl. Bischoff-Luithlen S. 239