Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie/146

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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie
Inhalt
Vorwort | Einleitung
Erster Theil: Kap. 1234
Zweiter Theil: Kap. 1234
Dritter Theil: Kap. 123456
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Lehrbuch der gesammten wissenschaftlichen Genealogie.djvu
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wie bei allen geschichtlichen Dingen sich um eine Stufenleiter von größerer oder geringerer Wahrscheinlichkeit handeln, welche durch die Natur der, sei es mündlichen, sei es schriftlichen Quellen zu erlangen ist.

      Für die Quellen, die für die Genealogie verwendbar sein werden, hat schon Gatterer eine Art System aufgestellt, welches auch heute noch wiederholt werden darf, da es eine leichtfaßliche Anweisung für jedermann enthält, seine Familienforschungen auf eine möglichst sichere Grundlage zu stellend. [1]

  1. Urkunden.
    1. In öffentlichen und Privaturkunden dürfen alle Angaben über Abstammungsverhältnisse als die verhältnismäßig sicherste Grundlage genealogischer Sätze angesehen werden.
    2. Die in Betreff von Geburten, Heirats- und Todesfällen im besonderen ausgestellten Beglaubigungen „Notificationsschreiben“, ferner Gevatterbriefe, Eheberedungen, Uebergabs- und Schenkungsbriefe, Charta traditionum, donationum, Stiftungsbriefe für Messe


  1. Eine vorzügliche Rede hat Dr. Stephan Kekule v. Stradonitz bei dem 25 jährigen Stiftungsfest des deutschen Herold über die Methode in der Familienforschung gehalten, worin er kurz und bündig auf strengste Nachweisungen des genealogischen Materials gegenüber vielen unkritischen Versuchen besteht. Den gleichen Zweck verfolgt auch die treffliche kleine, sehr populär gehaltene Schrift von W. L. Freiherrn von Lütgendorff-Leinburg „Familiengeschichte, Stammbaum und Ahnenprobe, kurzgefaßte Anleitung für Familiengeschichtsforscher.“ Frankfurt 1890. Es wird indessen darin etwas zu ausschließlich die Adelsgeschichte ins Auge gefaßt und zu wenig beachtet, daß es sich um ganz allgemeine historisch kritische Probleme handelt. Ich will also nicht unbemerkt lassen, daß es sich bei der Genealogie eben um eine richtige historische Schulung handelt, und daß im allgemeinen das Studium insbesondere der Urkundenlehre zu empfehlen ist, die gerade im letzten Lebensalter durch Th. Sickel neuerdings auf den echten Grundlagen der Gelehrsamkeit Mabillons wieder zur Blüte gebracht worden ist. Ficker, Breslau, Posse u. v. a. müssen dem Familienforscher geläufig sein, wenn er wissenschaftlich zu Werke gehen will. Litteraturnachweisungen über Urkundenwesen für die nächstliegenden Zwecke findet man in der von Dahlmann begründeten und von Waitz und zuletzt von Steindorff vervollständigten Quellenkunde. Ueber alles einzelne vgl. weiter unten Nr. IV, Hilfswissenschaften.