Königreich Preußen/Anweisung für die Behörden zur Volkszählung am 1. Dezember 1890

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Anweisung für die Behörden zur Volkszählung am 1. Dezember 1890 (Preußen)
unvollständig

[bearbeiten] Königreich Preußen.
Volkszählung am 1. Dezember 1890.
Anweisung für die Behörden

[bearbeiten] Allgemeine Bestimmung.

[bearbeiten] Besondere Bestimmungen.

[bearbeiten] I. Wer und was ist zu zählen?
[bearbeiten] II. Wie ist zu zählen?


[bearbeiten] Anweisung für die Zähler zur Volkszählung am 1. Dezember 1890

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Anweisung für die Zähler zur Volkszählung am 1. Dezember 1890 (Preußen)
unvollständig

[bearbeiten] I. Amt und Obliegenheiten des Zählers im Allgemeinen

[bearbeiten] II. Obliegenheiten bei der Austheilung der Zählerpapiere

[bearbeiten] III. Obliegenheiten bei der Einsammlung der Zählpapiere

[bearbeiten] IV. Führung der Kontrolliste F

[bearbeiten] V. Ablieferung des Zählmaterials

[bearbeiten] F. Muster einer ausgefüllten Kontrolliste


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