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Königreich Preußen.
Volkszählung am 1. Dezember 1890.
Anweisung für die Behörden
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Allgemeine Bestimmung.
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Besondere Bestimmungen.
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I. Wer und was ist zu zählen?
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II. Wie ist zu zählen?
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Anweisung für die Zähler zur Volkszählung
am 1. Dezember 1890
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I. Amt und Obliegenheiten des Zählers im
Allgemeinen
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II. Obliegenheiten bei der Austheilung
der Zählerpapiere
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III. Obliegenheiten bei der Einsammlung
der Zählpapiere
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IV. Führung der Kontrolliste
F
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V. Ablieferung des
Zählmaterials
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F. Muster einer ausgefüllten
Kontrolliste