Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/018

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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)
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allen Seitenlinien dar: gewöhnlich von dem ältesten bekannten Stammvater an, bis auf die lebenden Abkömmlinge desselben herab: zuweilen aber auch, um einer besonderen Absicht willen, von einem spätern Fortpflanzer an, bis zu einem gewissen Zeitpunkt.


§. 19.

Die Anentafeln, Tabulae progonologicae, stellen die Abstammung einer einzelnen Person, entweder männlichen oder weiblichen Geschlechtes, in aufsteigender Linie, sowol von väterlicher als mütterlicher Seite dar: entweder nur bis auf die Groseltern zurück; oder bis auf die Ur-Groseltern; oder bis auf die Ur-ur-Groseltern; oder bis auf die Ur-ur-ur-Groseltern; oder gar bis auf die Ur-ur-ur-ur-Groseltern hinauf: und zwar in jedem der 5 Fälle sowol von väterlicher als mütterlicher Seite. Im ersten Falle entsteht eine Tafel von 4 Anen, 2 auf der väterlichen und 2 auf der mütterlichen Seite; im zweyten Falle eine Tafel von 8 Anen, 4 auf der väterlichen und 4 auf der mütterlichen Seite; im dritten eine von sechzehen Anen, auf jeder Seite 8; im vierten eine von zwey-und dreysig Anen, 16 auf jeder Seite; und endlich im fünften Falle eine Tafel von vier-und sechzig Anen, 32 auf jeder Seite.


§. 20.

Die RegierungsfolgeTafeln enthalten blos die Abstammung derjenigen Personen, die nach und nach zur Regierung gelanget sind, oder ein, es sey nun gegründetes oder ungegründetes Recht, oder allenfalls auch nur Hofnung dazu gehabt haben.