Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/720

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Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
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  • Max Meckel, Erzbischöflicher Baudirektor a. D. in Freiburg.
  • Friedrich Ostendorf, Professor an der Technischen Hochschule in Karlsruhe. S. o.


Dem Ministerium untergeordnete Behörden.

I. Forst- und Domänendirektion.

Durch Landesherrliche Verordnung vom 14. September 1865 wurde die Hofdomänenkammer vom 1. Oktober 1865 an mit der Direktion der Forste, Berg- und Hüttenwerke unter dem Namen "Domänendirektion" vereinigt. Mit Landesherrlicher Entschließung vom 31.März 1903 wurde dieser Behörde die Bezeichnung "Forst- und Domänendirektion" beigelegt. Sie umfaßt in ihrem Wirkungskreis die Leitung der gesamten Verwaltung der domänenärarischer Güter, Waldungen und Gebäude, der domänenärarischen Gefälle und Berechtigungen, sowie der auf dem Domänenärar ruhende Lasten, namentlich der Kompetenzen und Baulasten zugunsten der Kirchen.

Ihre Wirksamkeit, wie die der untergebenen Forstbehörden ist bezüglich der Waldungen im wesentlichen durch das Forstgesetz vom 15. November 1833 und durch die Gesetze vom 27. April 1854, vom 25. Februar 1879 und vom 25. April 1882 vorgezeichnet.

Zugleich hat sie die Bewirtschaftung der Gemeinde- und Körperschaftswaldungen zu leiten und die gesamte Forstpolizei zu handhaben.

Sie bildet ferner infolge der Landesherrlichen Verordnung vom 21. Oktober 1880 seit 8. November 1880 auch die Zentralmittelstelle für die Verwaltung der Salinen.

Durch Landesherrliche Verordnung vom 22 Dezember 1890 wurde bestimmt, daß die Geschäfte der oberen Bergbehörde unter der Oberleitung des Ministeriums des Innern von der Domänendirektion wahrgenommen werden, der als untere Bergbehörde der Bergmeister unmittelbar untergeordnet ist.

Als Zentralmittelstelle für die Verwaltung der Domänen und Salinen sowie als Forstpolizeibehörde steht sie unter dem Ministerium der Finanzen, als Bergpolizeibehörde unter dem Ministerium des Innern.

Direktor:

Paul Troeger, Geh. Rat II. Klasse. Zähringer Löwenorden Kommandeur II. Kl. mit Eichenlaub - Jubiläumsmedaille - K- Preußischer Roter Adlerorden II. Kl. - K. Preußische Landwehrdienstauszeichnung II. Kl.