Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)/718

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Hof- und Staatshandbuch des Großherzogtums Baden (1910)
Inhalt
<<<Vorherige Seite
[717]
Nächste Seite>>>
[719]
Baden Hofhandbuch.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.


Das genannte Ministerium entscheidet ferner über die Aufnahme der Rechtspraktikanten in den höheren Finanzdienst, ordnet die Staatsprüfung für den höheren Finanzdienst an und trifft die Entscheidung über das Ergebnis dieser Prüfung. Im Verein mit den ihm untergebenen Stellen handhabt es auch die Dienstpolizei über sämtliche in seinem Geschäftsbereich verwendeten Beamten.

Durch die Finanzinspektoren, die ihm unmittelbar unterstellt sind, beaufsichtigt das Ministerium die ganze Geschäftsführung, insbesondere das Kassen- und Rechnungswesen bei den Staats- und Staatsanstaltenkassen (mit Ausnahme der Eisenbahnstationskassen).

Dem Ministerium steht endlich auch die allgemeine Leitung des staatlichen Hochbauwesens zu. Im einzelnen erstreckt sich sein Wirkungskreis auf diesem Gebiete auf das Prüfungswesen der Kandidaten des Hochbaudienstes, die Bestellung, dienstpolizeiliche und technische Überwachung des gesamten Personals der Bezirksbauinspektionen, die technische und rechnerische Prüfung der Endabrechnungen über die in den verschiedenen Verwaltungszweigen zur Ausführung gelangten Neubauten (einschließlich von Hauptausbesserungen) größeren Umfangs.

Zur Erstattung technischer Obergutachten in wichtigen Fragen des Hochbauwesens und der Baupolizei und zur Beurteilung größerer Bauentwürfe ist dem Ministerium eine Ministerialkommision für das Hochbauwesen beigegeben. die Mitglieder dieser Kommission, welche auch die bautechnischen Referenten der Ministerien angehören, werden vom Landesherrn je auf die Dauer von fünf Jahren im Ehrenamt ernannt.

Minister.

Dr. ing. Max Honsell, Finanzminister, Exz., Bevollmächtigter zum Bundesrat des Reichs. Zähringer Löwenorden Großkreuz - Friedrich-Luisen-Medaille - Jubiläumsmedaille - K. Preußischer Roter Adlerorden Kommandeur II. Kl. - K. Preußischer Kronenorden I. Kl. - K. Bayerischer Verdienstorden vom heil. Michael I. Kl. - K. Sächsischer Albrechtsorden I. Kl. - K. Württembergischer Kronenorden Ritter I. Kl. - K. Württembergischer Friedrichs-Orden Kommandeur II. Kl. - Großh. Hessischer Verdienstorden Philipp des Großmütigen I. Kl. - K. K. Österreichischer Franz-Joseph-Orden Kommandeur I. Kl.

(handschr.: gest. 1.Juli 1910)

Ministerialdirektoren:

  • Ludwig Göller, Geh. Rat II. Kl. Zähringer Löwenorden Kommandeur II. Kl. - Jubiläumsmedaille.
  • Joseph Rheinboldt, stellvertretender Bevollmächtigter zum Bundesrat des Reichs. Orden Berthold des Ersten Ritter - Zähringer Löwenorden Ritter I. Kl. - Jubiläumsmedaille - K. Preußischer Roter Adlerorden III. Kl. - K. Preußischer Kronenorden III. Kl. - Großh. Hessischer Verdienstorden Philipp des Großmütigen Ritter I. Kl. - Großh. Sachsen-Weimarischer Falkenorden Ritter I. Kl. - Herzogl. Sachsen-Ernestinischer Hausorden Ritter I. Kl. - Herzoglich Anhaltischer Orden Albrecht des Bären Ritter I. Kl. - Fürstlich Schwarzburgsches Ehrenkreuz II. Kl.

(handschr.: am 27. IX. 10 zum Finanzminister ernannt)

Vortragende Räte:

  • Reinhard Schellenberg, Ministerialrat. Orden Berthold des Ersten Ritter - Zähringer Löwenorden Ritter I. Kl. mit Eichenlaub - Jubiläumsmedaille - K. Bayerischer Verdienstorden vom heil. Michael Kommandeur II. Kl.
  • Ferdinand Antoni, Ministerialrat. Zähringer Löwenorden Ritter I. Kl. mit Eichenlaub - Jubiläumsmedaille.
  • Ludwig Moser, Ministerialrat. Orden Berthold des Ersten Ritter - Zähringer Löwenorden Ritter I. Kl. - Jubiläumsmedaille - K. Preußische Landwehrdienstauszeichnung II. Kl.
  • Emil Zimmermann, Ministerialrat. Zähringer Löwenorden Ritter I. Kl. - Jubiläumsmedaille.