Historische Beschreibung der Münsterkirche und der Heiligthums-Fahrt/106

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Historische Beschreibung der Münsterkirche und der Heiligthums-Fahrt
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      Nur der Präses, und in seiner Abwesenheit der ältere der Direktoren konnten sowohl die gewöhnlichen Kapitels-Versammlungen, deren vier im Jahr mußten gehalten werden, als die extraordinären, halten lassen. In diesen Versammlungen hatte den Vorsitz der Präses, der auch mit den Direktoren die Güter und Fonds der Bruderschaft verwaltete.

      Den Direktoren war die Aufsicht über das Archiv, von welchem der Präses und jeder der zwei ältern Direktoren einen Schlüssel hatten. Es war die Pflicht der Direktoren, Sorge zu tragen, daß alle Obliegenheiten der Bruderschaft nach dem Willen der Fundatoren genau erfüllet wurden. Sie mußten dem Präses in allen die Bruderschaft betreffenden Sachen mit Rath und That zur Hand sein. Güter oder Fonds der Bruderschaft verändern, vertauschen u. s. w. durfte nur mit Einwilligung des Kapitels derselben geschehen.

      Einnahme und Ausgabe war bei dem Empfänger, der dem Präses und den Direktoren jährlich Rechnung ablegte, welcher die übrigen Mitglieder beiwohnen konnten.

      D:e Kapitels-Protokolle führte der Sekretär, der auch die Mieths-Contrakte u. dgl. ausfertigte. Der Punktator hatte die dem Gottesdienste nicht Beiwohnenden, und darin zu spat Kommenden aufzuzeichnen, und am Ende jedes Trimesters dem Präses eine Liste darüber vorzulegen.

      Die Johannisherrn waren zwar von dem Dechanten