Hintersass

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Berufsbezeichnung


Bedeutung:

  • Hintersassen, Hintersä'ttler, Hintersiedler, auch Kossäten, hießen in älterer Zeit die von einem Grundherrn abhängigen Bauern, ferner im Gegensatz zu den zollberechtigten Realgemeindemitgliedern (Markgenossen, Hofbesitzer) die später sich ansammelnden Ansiedler, denen gar keine oder nur geringe Rechte an der Allmende (s. d.) zugestanden wurden.
Quelle: Brockhaus' Konversationslexikon, 14. Aufl. 1894/96
  • Einwohner minderer Rechte, meist Tagelöhner und Knechte, aber auch zugewanderte und verarmte Handwerker, denen die Bürgerrechte verweigert wurden. Sie wurden gegen Bezahlung eines Schutzgeldes geduldet.