Herforder Chronik (1910)/314

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Herforder Chronik (1910)
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Schöffen und Rat, auch Beistehern, Amtmeistern und gemeinem Ausschuß der Stadt Herford untertänigst aufgewartet. In der Zeit von 1-2 Uhr läuteten alle Glocken der Stadt, und hier an der Grenze des Amtes Sparenberg wurde der Kurfürst mit einer „solemnen Oration“ (feierlichen Ansprache) von Herrn Dr. Bucholtz empfangen.

Der Kurfürst beantwortete gnädigst die an ihn gerichteten Worte, und dann ordnete sich die prunkvolle Versammlung zum feierlichen Einzüge in die Stadt Herford. Durch die Gassen gings (Radewig, Bäckerstr.) „übers Marckt“, „whoselbsten am eingang auf's Rhatthaus ein Instrumentalis & Vocalis Musica zugerichtet war.“ Auch der Meister auf dem „Spiell Thurn“ hatte seine Schuldigkeit getan, indem er „S. Churfürstl. Durchl. verscheidentlich, aussen und innerhalb der Stadt, angeblaßen“. Das Glockenläuten währte so lange, bis der Kurfürst, welcher allein auf einem schönen Pferde zwischen seinen Trabanten ritt und hinter sich ein Gefolge von Generalen, Grafen, Herren, Rittern und adligen Personen, wie auch seine aus schwerer Reiterei und Dragonern bestehende Leibwache hatte, auf die Abtei kam, wo ihm das „Logiment“ zubereitet worden war.

Am Huldigungstage, Sonnabend, 27. Nov./7. Dez., erklangen morgens 8 Uhr alle Glocken der Stadt. Alsbald setzte sich der Kurfürst vor dem abteilichen Saale zu Pferde, der Festzug ordnete sich wie am vorigen Tage und wieder wurde der Kurfürst von den Bürgermeistern, Schöffen, Ratsherren, Beiständern, Amtmeistern und dem Bürgerausschuß auf den Alten Markt geleitet. Hier hatte der Magistrat eine erhabene, mit Tuch umzogene Bühne errichten lassen, welche der Kurfürst mit seinen Räten und seiner Begleitung einnahm. Magistrat und Bürgerschaft stellten sich vor der Bühne auf. Oberkämmerer v. Burgsdorf verlas darauf den Vertrag vor allem Volke.

Der Chronist berichtet nur, es sei darin

„ihnen (den Herfordern) und den abgesetzten Ratsherren die Untreue, die sie an I. Ch. D. begangen haben sollen, gar ernstlich verwiesen, gleichwoll selbige alle miteinander pardonnirt und darauff Ihme das homagium praestiren, d. i. den Huldigungseid schwören lassen.“

Aus der Gründlichen Deduktion, Beilage Nr. 11, dagegen ersehen wir, daß in dem Vergleich zwischen Kurfürst und Stadt letztere sich bereit erklärt habe, den Huldigungseid, wie er vordem der Landesobrigkeit des Hauses Jülich 1557 und 1596 geleistet sei, auch dem neuen Landesherrn zu leisten.

Burgsdorf las den Eid vor, und mit Aufhaltung ihrer Schwurfinger wurde er von den Herfordern von Wort zu Wort nachgesprochen und geschworen:

„Wir geloben und schwören, daß wir dem Durchlauchtigsten Fürsten und Herrn, Herrn Friedrich Wilhelm, Markgrafen zu Brandenburg (folgt der Titel) treu und hold sein, S. Ch. D. vor Bösem warnen und sein Bestes nach allem unsern Vermögen befördern, und uns sonst in allen billigen (rechtlichen) Sachen gegen S. Ch. D., wie treuen Untertanen zu