Herforder Chronik (1910)/280

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Herforder Chronik (1910)
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geordneten öffentlichen Zuge die Erkorene mit Fahnen und Kreuzen in die Münsterkirche und geleiteten sie feierlich zum abteilichen Sitze, der an der Seite des Chors stand. (18l9 entfernt.)

Von dieser Stelle aus wurden die Bestätigungsurkunden allen Anwesenden bekannt gemacht, und nun führte man die Neuerwählte zum Hochaltar, wo sie unter Berührung der heiligen Evangelien dem Erzbischof von Köln auch in betreff der Bewahrung der Güter und Privilegien der Abtei den Eid der Treue leistete, auch gelobte, danach zu trachten, daß die zerstreuten und entfremdeten Güter nach Kraft und Wissen wiedererlangt würden.

Darauf geleitete man die also Inthronisierte zum Throne zurück und von da feierlich in die Abtei. Nachdem sie sich dort im Saale ein wenig durch Sitzen geruht hatte, wurde sie wieder zur Kirche geführt. Hier erfaßte sie mit der rechten Hand den Ring, welcher außerhalb an der Turmtüre hing und dann die in der Kirche herabhängenden Glockentaue zum Zeichen der Besitzergreifung aller Rechte und Einkünfte der Abtei.

Über den ganzen Vorgang hatten inzwischen verordnete Notare ein Protokoll aufgesetzt, welches Reinoldus de Langenhorst, Lizentiat der Dekrete, der Versammlung der Geistlichen, Vasallen, Stadträte usw. vorlas. Die Äbtissin erbat sich eine oder mehrere Abschriften davon.

Aber erst, nachdem die Äbtissin durch dieselben Notare zur Betätigung der wirklichen Besitzergreifung zum Chor der Jungfrauen und Stiftsfräulein geführt und zum abteilichen Stuhl gebracht war, schwur sie endlich auf Ersuchen der Wochenherren genannter Kirche, der Vasallen, Ministerialen und der Stadtvertretung vor dem Altar der Stiftsfräulein und indem sie die Evangelien unter Wiederholung ihres vorher geleisteten Eides berührte, die Personen und Glieder der Herforder Kirche, Vasallen usw. und die ganze Gemeinde der Stadt in allen ihren Rechten, Vorrechten und alten löblichen Gewohnheiten zu lassen.

Die geistlichen und weltlichen Festteilnehmer erbaten sich eine Urkunde über dies Gelöbnis der Äbtissin. Sie erhob Protest gegen die unberechtigte Abwesenheit der Dekanin und einiger Stiftsfräulein, da sie ja rechtzeitig geladen worden wären, und erbat über diesen ihren Protest eine Urkunde.

Gegeben in Gegenwart der leiblichen Brüder Heinrich Vaget von Elspe, Lizentiaten der Dekrete und Kanonikus der größeren Kirche in Münster, und Theodor Vaget, nachdem Swederus Jüttendonk, Geistliche und ein Laie der Kölnischen Diözese und andere Zeugen in reicher Menge hinzugerufen worden waren.


In der obigen im Auszuge mitgeteilten Beschreibung der Einführung der Äbtissin Bonizet hat der lateinisch schreibende Verfasser die Erwähnung gewisser kleiner Einzelzüge, welche das Bild interessanter gemacht hätten, verschmäht. Indem er, wie es scheint, sich lediglich an den Wortlaut des über jene Feierlichkeit aufgesetzten Protokolls gehalten hat, läßt er unserer Einbildungskraft freien Spielraum.