Herforder Chronik (1910)/278

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Herforder Chronik (1910)
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nichts geändert, allein die guten Folgen des wiedergewonnenen Selbstgefühls und der Selbständigkeit äußerten sich dadurch, daß sie dem als erprobt, als gut anerkannten Bestehenden größere Festigkeit gaben, einzelne Mängel aber abstellten und dem Verhältnisse zur Abtei eine sicherere Grundlage gewährten“ (Rose).

Einer der größten Mängel, war die bisherige zwiespältige Regierung der Stadt. Mit deren Abstellung tat die Entwicklung der Stadt einen großen und gewichtigen Schritt vorwärts. Sie vereinigte damit alle Kräfte und Mittel, um den anstürmenden Bedrängnissen der Zeit einen festen Wall entgegenzusetzen: Man hob die Sonderregierungen der Stadt auf, indem man den Rat beider Städte, der Alt- und Neustadt, zu einem Rate verschmolz und diese Vereinigung in einer Urkunde vom 25. Dezember 1634 festlegte.

Welche weittragende Bedeutung dieser Schritt für das Herforder Gemeinwesen hatte, sollte sich in jener Zeit bald zeigen, als die Gewitterwolken des unseligen Krieges sich immer näher über der Stadt zusammenzogen.


3.
Ehrungen der Herforder Äbtissinnen.

Die Residenz der Herforder Äbtissinnen ist wohl nie ein Prachtbau, vielmehr immer, seiner klösterlichen Bestimmung entsprechend, ein schlichtes, wenn auch geräumiges Gebäude gewesen. Manche der fürstlichen Herrinnen mögen daran nach ihrem Sinne verändert haben, es ist weder Kunde noch Abbildung davon da. Und selbst der letzte umfassende Umbau unter der Äbtissin

Johanna Charlotte (1729 bis 1750)

schuf keinen hervorragenden Palast. (S. Abbildung.) Ihn kennen wir wohl; er hat bis 1876 gestanden, als ihn der Brand am 5. Mai des genannten Jahres bis auf den noch stehenden Rest (Rathaus II und Markthalle) in Asche legte.

Haben aber die aus regierenden Fürstenhäusern stammenden Damen weniger auf den Glanz ihrer äußeren Umgebung gesehen, so hielten sie doch in hohem Maße auf die Ehrenbezeigungen, welche ihnen nach ihrem fürstlichen Stande gebührten.

Allein auch über das Leben in der Abtei haben uns die Chronisten nur dürftige Nachrichten überliefert und nur selten erhellt ein Satz oder längerer Abschnitt in den Lehnsbüchern das in dieser Beziehung herrschende Dunkel.

Im Herforder Rechtsbuche Seite 9 lesen wir zwar, daß eine der ersten Amtstätigkeiten einer neugewählten Äbtissin die Abhaltung des Lehnsgerichtes war, d. h. sie bestätigte alte Lehen, vergab neue und nahm den Treuschwur