Herforder Chronik (1910)/213

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Herforder Chronik (1910)
<<<Vorherige Seite
[212]
Nächste Seite>>>
[214]
Herforder Chronik 1910.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



5. Einzig von der Zerstückelung ausgenommen soll das Bruch links vom Tore bleiben, worauf der Hof und Haus zum Ziegelbrennen ...; es soll das Bruch immer zur Weide bleiben, wenn es nicht durch gemeinsamen Beschluß (de communi civum consensu) eine andere Bestimmung erhält, in welchem Falle dann der Villikus auch hieraus seinen fortlaufenden billigen Zins erheben soll.

(Rose: Spätere Vergleiche haben das Lübberbruch in Privateigentum der Kämmerei verwandelt.)

Wenn man die stellenweise unklaren Angaben Hagedorns nicht von der Hand weisen will, so müssen die ersten Ansiedler ihre liebe Mühe und Not mit dem Baugründe gehabt haben. Dieser Schriftsteller sagt nämlich a. a. O. II, 168:

„Die Gegend sol vormals meist aus Wiesen bestanden, die Werre aber in dem Distrikt viele Arme, oder kleine Abteilungen, gehabt haben. Der ganze Distrikt der Neustad ist völlig eine Insel; da derselbe von allen Seiten von der zerteilten Werre eingeschlossen ist. Dieser Flus hat vormals noch verschiedene andere Ausflüsse gehabt, wovon z. E. zween über den Kirchhof, einer aber unter der Kirche, hergelaufen sind (!). Da nun die Stad angebauet, und die Straßen eingerichtet worden; so hat man den Ausflüssen anderweite Grenzen angewiesen, damit die Einwoner desto eher Raum gewinnen möchten, auch nicht so viele Brücken anlegen dürften. Einen Arm aber, die kleine Werre genant, hat man ungestört übrig gelassen, damit derselbe zum Bleichen, und sonst zur Bequemlichkeit, dienen möchte. Nachdem man also die Nebenflüsse und deren Lauf verändert und eingeschränket, so hat man den völligen Anbau vor die Hand genommen. Die Benennung von einigen Straffen zeugt indessen noch von der ersten Beschaffenheit der vormaligen Gegend. Also wird z. E. die Straffe, so vom Fraterhaus (Bürgerschulplatz) nach dem Lübberthore gehet, das Holland, gleichsam holes Land, genannt. Daselbst sollen Hügel und Sandgruben gewesen sein, woselbst man den Sand ausgegraben, die Hügel eingeebnet, und das Land ausgeholet, wovon also der Name entstanden. Es ist unnötig, alle übrige Benennungen der Neustadt hier zu erörtern, zumal man oft ohne blosse Vermutungen nicht weit fortkommen kan. Solche Räzel aber können sodan leicht zu trüben etymologischen Quellen (!), zu Wortspielen und Allusionen, den Weg banen.“

Mögen auch einige Angaben Hagedorns stark anzuzweifeln sein, darin hat er jedoch gewiß recht, daß der Boden der Neustadt sumpfiger Natur war. Aus diesem Grunde mangelte es dort von jeher an gutem, trinkbaren Brunnenwasser. Die Brunnen lieferten brackiges, schwefel- oder salzhaltiges Wasser (zum Teil noch heute) je nach der Tiefe ihrer Anlage. Den immer stärker werdenden Bedarf war man genötigt aus der höher gelegenen Nachbarschaft jenseits der Hauptwerre zu beziehen. Von den vielen von den Bergen rinnenden Wasseradern hat