Handbuch der praktischen Genealogie/XIII

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Handbuch der praktischen Genealogie
Inhalt
Band 2
Tafel: I • II • III • IV • V • VI • VII • VIII • IX • X • XI
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Anthropologie“ und Herr Landtagsbibliothekar Dr. Tille eine solche über Genealogie und Sozialwissenschaft zur Verfügung. Ich selbst fügte das neue Kapitel „Familiengeschichte und Topographie“ hinzu. Ganz besonders wertvoll ist es, daß Herr Geheimer Hofrat Dr. Lamprecht, Ord. Prof. der Geschichte an der Universität Leipzig, die Güte hatte, eine Einleitung zu dem vorliegenden Werke zu schreiben. Allen diesen hervorragenden Gelehrten sage ich für ihre wertvolle Unterstützung auch an dieser Stelle meinen besten Dank.

      Außerdem habe ich diese zweite Auflage vermehrt durch Abschnitte über Königs- und Echte-Briefe, Partezettel, Patenzettel, Totenzettel, Konzil- und Synodalakten, Vasallentabellen, Subskribentenlisten, Eidbücher, Lehnsakten, Deduktionsschriften, ferner durch einen Abschnitt über Familienfideikommißakten, dem die Literatur über Familienfideikommisse vollständiger, als irgendwo sonst geschehen ist, beigegeben wurde, durch eine parallel zu den die Universitäten betreffenden Nachweisen gearbeitete Zusammenstellung der Verzeichnisse von Schülern und Lehrern an deutschen Mittelschulen, durch eine Liste von Alten-Herren-Verzeichnissen, durch einen Abschnitt über Standesbücher der deutschen Fürstenhäuser. Wesentlich erweitert ist ferner der Abschnitt über die Kirchenbücher, insbesondere durch Nachweise über die Buchungen der Juden sowie überhaupt aller Personen in nicht christlichen Gebieten und die Abschnitte über die Kalender und über das Porträt. Stark vermehrt sind ferner in dem Kapitel über Heroldsämter und verwandte Behörden die Abschnitte über Württemberg, Italien und Ungarn. Gänzlich umgearbeitet wurde der Abschnitt über Polen, wobei der in Sprache und Literatur Polens wohlbewanderte Herr Otto Forst in Wien mich gütigst unterstützte. Die Übersicht über die Dialektwörterbücher wurde auf die außerdeutschen Staaten germanischer Zunge und auf die romanischen und slawischen Länder ausgedehnt. Die Sammlung familiengeschichtlichen Materials habe ich durch einen neu hinzugekommenen Anhang an der Hand eines konkreten Beispieles: „Familie Heydenreich, von Heydenreich“ erläutert.

      Bei den zahlreichen Beziehungen der Familiengeschichte zur Orts- und Landesgeschichte bieten die im Text und in den Anmerkungen zusammengestellten zahlreichen bibliographischen Nachweise auch für Orts- und Landesgeschichte vielfache Fingerzeige. Dies wird namentlich dem Lokalhistoriker erwünscht sein. Denn während für die deutsche Landesgeschichte in der soeben von Herre neu herausgegebenen Quellenkunde von Dahlmann-Waitz ein ausgezeichnetes bibliographisches Hilfsmittel vorliegt, fehlt ein für die deutsche Ortsgeschichte umfassendes bibliographisches Werk; nur für eine geringe Anzahl von Orten sind einzelne brauchbare Bibliographien erschienen. Das alphabetische Register des vorliegenden Werkes verweist auf die Stellen, wo für ortsgeschichtliche Studien einschlagende Literatur verzeichnet ist.

      Die Anordnung des massenhaften Stoffes ist verbessert. Es empfiehlt sich für den Familienforscher, ehe er an die handschriftlichen Quellen herantritt, sich aus der gedruckten Literatur zu überzeugen, was über sein Geschlecht bereits durch den Druck veröffentlicht ist. Auf solche Weise vermeidet