Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/B001

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
<<<Vorherige Seite
[B000]
Nächste Seite>>>
[B002]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt.
Beilage Nr. 1.


Darmstadt, den 31. Januar 1895.


Inhalt: 1) Bekanntmachung, die Prüfung für Kreisbauaufseher betreffend. - 2) Uebersicht der für das Rechnungsjahr 1895/96 von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Kommunalbedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Schotten. - 3) Uebersicht der von Großherzoglichem Ministerium des Innern und der Justiz genehmigten Umlagen zur Bestreitung der Bedürfnisse der israelitischen Religionsgemeinden des Kreises Erbach für 1895. - 4) Ordensverleihungen. - 5) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden. - 6) Namensveränderungen. - 7) Zulassungen zur Rechtsanwaltschaft. - 8) Dienstnachrichten. - 9) Dienstentlassung. - 10) Ertheilung von Diplomen an der Großherzoglichen Technischen Hochschule zu Darmstadt. - 11) Nachweis der Befähigung zur Uebernahme eines Kirchenamts. - 12) Exequaturertheilung. - 13) Charakterertheilungen. - 14) Ruhestandsversetzungen. - 15) Konkurrenzeröffnungen. - 16) Sterbefälle



Bekanntmachung,
die Prüfung für Kreisbauaufseher betreffend.

      Es wird hiermit zur Kenntniß der Interessenten gebracht, daß für die Folge, um Denjenigen, welche sich zur Prüfung als Kreisbauaufseher (Hochbauaufseher, Straßenmeister und Dammmeister) vorbereiten, Gelegenheit zum Besuche eines während der Sommermonate an der Großherzoglichen Landesbaugewerkschule eingerichteten Schlußkursus zu geben, die vorgenannten Prüfungen im Oktober eines jeden Jahres abgehalten werden. Die nächste Prüfung findet daher, anstatt im Mai, im Oktober ds. Js. statt.

      Die Gesuche um Zulassung sind unter Anwendung des gesetzlichen Stempels (1 Mark 5.svg 10 Pfennig 5.svg) 6 Wochen vor Beginn der Prüfling bei der unterzeichneten Ministerialabtheilung einzureichen und es sind denselben beizufügen:

       1) ein Sittenzeugniß der Polizeibehörde des Geburtsortes;
2) ein Sittenzeugniß der Polizeibehörde des dermaligen Wohnortes;
3) im Falle der Beschäftigung bei einer Behörde ein Zeugniß dieser;
4) eine besondere Beilage, welche enthalten soll:
a. Vor- und Familiennamen des Gesuchstellers,
b. Tag, Monat und Jahr der Geburt,
c. Stand oder Beschäftigung,
d. Geburts- und dermaliger Wohnort,
e. Namen, Stand und Wohnort der Eltern,
f. Besuch welcher Schulen, von wann bis wann,
g. abgeleistete Militärdienste, bezw. Militärverhältniß,
h. im Falle der Befreiung vom Militärdienst, der Zurückstellung von der Aushebung, der Ueberweisung zum Landsturm Angabe der Gründe, aus welchen dies geschehen ist;