Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/212

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu
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Nr. 37.


            des Graf Franz Ignatius Hubertus Stolberg-Stolberg und dessen minderjährigen Sohnes
                  Graf Joseph Oscar Franziscus Stolberg-Stolberg,
            des Graf Hermann Joseph Carl Stolberg-Stolberg,
            des Graf Joseph Albrecht Aloisius Stolberg-Stolberg,
trete ich vorstehendem Vertrage de dato Wernigerode, den achtundzwanzigsten Dezember achtzehnhundertneunundsiebzig durchweg bei.
      Bunzlau, den 8. Juli 1881.

Friedrich Graf zu Stolberg-Stolberg.


      Die Unterschrift Seiner Erlaucht des Herrn Friedrich Graf zu Stolberg-Stolberg auf Nieder-Thomaswaldau, Kreis Bunzlau, von Person bekannt und verfügungsfähig, beglaubige ich.
      Eingetragen im Notariats-Register unter No. 234 Jahr 1881.
Bunzlau, den achten Juli Eintausendachthunderteinundachtzig.
(L. S.)

Wilibald Minsberg,
Königl. Justizrath, Rechtsanwalt und Notar.



      Die Erklärung der Frau Gräfin Bertha zu Stolberg-Roßla, gebornen Gräfin zu Solms-Rödelheim, Erlaucht, vom 22. Februar 1880, wonach Dieselbe durch ihren Bevollmächtigten, den Grafen Otto zu Stolberg-Roßla, als Vormünderin ihres minderjährigen Sohnes des Grafen Cuno Botho zu Stolberg-Roßla, dem von den Vertretern der Häuser der Grafen zu Stolberg-Wernigerode, Stolberg-Stolberg und Stolberg-Roßla vereinbarten Vertrage vom 28. Dezember 1879 beigetreten ist; desgleichen die am 1. Mai 1880 von dem Grafen Constantin zu Stolberg-Wernigerode, als Gegenvormund des vorbezeichneten Minderjährigen, abgegebene Beitrittserklärung zu dem nämlichen Vertrage werden hierdurch obervormundschaftlich genehmigt.
      Urkundlich unter Siegel und Unterschrift.
      Naumburg, den 2. Dezember 1881.

Königliches Oberlandesgericht, III. Zivil-Senat.

(L. S.)

Brandenstein.


Obervormundschaftliche Genehmigung
III. 3095 I.
Petschick.


wird hiermit, vorbehaltlich der Höchstlandesherrlichen Rechte und der Rechte Dritter, zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

      Darmstadt, den 12. Oktober 1895.

Aus Allerhöchstem Auftrag:

Großherzogliches Ministerium des Innern und der Justiz.

Finger.


Lorbacher.