Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/173

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
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Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu
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Nr. 27.


Muster 3.



Muster zur Quittung eines Vormundes über Waisengeld.
... ... ... Mark 5.svg ... ... Pf.

(Bescheinigung der zahlenden Stelle.)

Die Bestallung des Herrn
... ... ... ... ... ...
als Vormund der nebengenannten Kinder ist bei Empfangnahme des Waisengeldes vorgezeigt worden.
Ort, Datum, Unterschrift.
buchstäblich ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ... ...
Waisengeld für die Kinder des verstorbenen (Namen und Charge des Vaters) und zwar für:
a.
(sämmtliche Vornamen),
geboren
am
... ... ...
Mark 5.svg
... ...
Pf.
b.
desgl.
"
"
... ... ...
"
"
c.
desgl.
"
"
... ... ...
"
"
d.
desgl.
"
"
... ... ...
"
"
sind wie oben
... ... ...
Mark 5.svg
... ...
Pf.
habe ich als Vormund für den Monat ... ... ... ... ... ... ... ... ...
laufenden Jahres (oder für das Rechnungsjahr 18 ... ... ) aus der (Kasse) baar gezahlt erhalten, worüber ich mit der pflichtmäßigen Versicherung quittire, daß die Kinder die deutsche Staatsange-
hörigkeit besitzen*)

Ort. Datum.
(Unterschrift mit Namen und Stand.)



Bescheinigung.
      Daß die vorbezeichneten Kinder des (Name und Charge des Vaters) noch leben und keines derselben in eine Militär-Erziehungsanstalt aufgenommen (oder daß der unter b genannte Sohn in eine Freistelle des Kadettenhauses N oder der unter c genannte Sohn in eine 90 Mark 5.svg-Stelle der Haupt-Kadettenanstalt zu Groß-Lichterfelde seit dem ... ... ... ... ... 18 ... ... aufgenommen ist u. dergl.) und die unter d genannte (mehr als 16 Jahre alte) Tochter unverehelicht ist, sowie daß der (Name und Stand des Vormundes) die vorstehende Quittung selbst unterschrieben hat, wird hierdurch unter Beidrückung des Dienstsiegels mit dem Bemerken bescheinigt, daß der Unterzeichnete weder zu dem Vormunde, noch dessen Pflegebefohlenen in einem nahen verwandtschaftlichen Verhältniß steht.


Ort. Datum.
(Siegel.) Unterschrift mit Namen und Amtscharakter.



      *) Der Versicherung in Betreff der Staatsangehörigkeit bedarf es nur in den Jahresquittungen.