Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895/027

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1895
<<<Vorherige Seite
[026]
Nächste Seite>>>
[028]
Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1895.djvu
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien
Texterfassung: korrigiert
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.



Nr. 8.


Bekanntmachung,
den Uebergang der Darmstädter Dampfstraßenbahnen, der Nebenbahnen Worms-Offstein, Osthofen-Westhofen, Reinheim-Reichelsheim und Sprendlingen-Wöllstein, sowie der Mainzer Vorortbahnen an die Süddeutsche Eisenbahn-Gesellschaft betreffend.


Vom 21. März 1895.



      Mit Allerhöchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs sind die dem Konsortium Bank für Handel und Industrie in Darmstadt und Hermann Bachstein in Berlin konzessionirten Darmstädter Dampfstraßenbahnen (Darmstadt-Eberstadt, Darmstadt-Griesheim und Darmstadt-Arheilgen), die Nebenbahnen Worms-Offstein, Osthofen-Westhofen, Reinheim-Reichelsheim und Sprendlingen-Wöllstein, sowie die Mainzer Vorortbahnen (Mainz-Finthen und Mainz-Hechtsheim) mit den dazu ertheilten Konzessionen nach Maßgabe der unten abgedruckten Bedingungen von dem genannten Konsortium an die neu errichtete Aktien-Gesellschaft "Süddeutsche Eisenbahn-Gesellschaft" übertragen und von letzterer erworben worden. Wegen des Eintritts in die bestehenden, zur Ausübung dieser Konzessionen nöthigen Verträge mit Dritten ist es der Gesellschaft überlassen worden, sich mit diesen zu verständigen.
      Mit Bezugnahme auf die nachstehenden Konzessionsbestimmungen:

       1) § 19 der Konzession für die Dampfstraßenbahn Darmstadt-Eberstadt (Regierungsblatt 1886, Seite 142),
2) § 19 der Konzession für die Dampfstraßenbahn Darmstadt-Griesheim (Regierungsblatt 1886, Seite 149),
3) § 20 der Konzession für die Dampfstraßenbahn Darmstadt-Arheilgen (Regierungsblatt 1889, Seite 118),
4) § 19 der Konzession für die Nebenbahn Worms-Offstein (Regierungsblatt 1886, Seite 160),
5) § 19 der Konzession für die Nebenbahn Osthofen-Westhofen (Regierungsblatt 1887, Seite 8),
6) § 19 der Konzession für die Nebenbahn Reinheim-Reichelsheim (Regierungsblatt 1887, Seite 40),
7) § 19 der Konzession für die Nebenbahn Sprendlingen-Wöllstein (Regierungsblatt 1887, Seite 76),
8) § 19 der Konzession für die Mainzer Vorortbahnen [Mainz-Finthen und Mainz-Hechtsheim] (Regierungsblatt 1890, Seite 80)