Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886/B211

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1886
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Grossherzogtum Hessen Regierungsblatt 1886.djvu
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Beilage Nr. 27.



Ordensverleihungen.
            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht,
am 12. September weiter:
1) dem vortragenden Rath bei dem Ministerium der Finanzen, Abtheilung für Forst-und Kameralverwaltung, Oberforstrath Wilhelm Wilbrand, -
2) dem Oberförster der Oberförsterei Langen, Forstinspektor Dr. Rudolf Prätorius, -
3) dem Oberförster der Oberförsterei Höchst, Forstinspektor Wilhelm Bott, -
4) dem Salineninspektor bei dem Salinenamt Theodorshalle, Bergrath Otto Weiß, -
5) dem Steuerkommissär des Steuerkommissariats Groß-Gerau, Steuerrath Theodor Schweisgut - und
6) dem Steuerkommissär des Steuerkommissariats Lauterbach, Steuerrath Georg Sommerlad, -
das Ritterkreuz 1. Klasse des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen;
7) dem Hauptsteueramtsrendanten bei dem Hauptsteueramt Offenbach Ludwig Mickler, -
8) dem Ministerialkanzleiinspektor bei dem Ministerium der Finanzen Friedrich Hecht - und
9) dem Betriebskontroleur bei der Hessischen Ludwigs-Eisenbahn Ludwig Römer -
das Ritterkreuz 2. Klasse des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen;
10) dem Kreisbauaufseher bei dem Kreisbauamt Groß-Gerau Christian Heinzelmann, -
11) dem Kreisbauaufseher bei dem Kreisbauamt Nidda Heinrich Wolf - und
12) dem Brückenmeister bei der fliegenden Brücke in Kostheim Christian Kling -
das silberne Kreuz des Verdienst-Ordens Philipps des Großmüthigen;
13) dem Kunstgesellen Mathias Keller zu Theodorshalle,
14) dem Salzsteueraufseher Philipp Lotz daselbst, -
15) dem Steueraufseher Georg Röder zu Gießen, -
16) dem Dammwärter Joseph Kämmerer zu Klein-Auheim, -
17) dem Dammwärter Georg Laun zu Ginsheim, -
18) dem Lokomotivführer bei der Main-Neckar-Eisenbahn Heinrich Jung - und
19) dem Bahnwärter bei der Main-Neckar-Eisenbahn Ferdinand Götzinger -
das Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: "Für treue Dienste,
zu verleihen.

Das Ehrenzeichen für Mitglieder freiwilliger Feuerwehren wurde ertheilt:
am 18. Oktober dem Mitglied der freiwilligen Feuerwehr zu Offenbach Ludwig Martin Schäfer.


Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
            Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben Allergnädigst geruht:
1) am 20. September dem Königlich Preußischen Stations-Vorsteher I. Klasse Johannes Heydt zu Frankfurt a. M. die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von Seiner Majestät dem Könige von Württemberg verliehenen Ritterkreuzes I. Klasse des Friedrichs-Ordens, -

und

2) am 12. Oktober dem Bischof von Mainz Dr. Paulus Leopold Haffner die Erlaubniß zur Annahme und zum Tragen des ihm von seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog von Baden verliehenen Kommandeurkreuzes I. Klasse des Ordens vom Zähringer Löwen, - zu ertheilen.